Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebiets „An der Trift“,
die Gemeinde Winsen (Aller) plant derzeit den Endausbau der Straßen in Ihrem Wohngebiet, der am 02. Mai 2024 beginnen wird.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß dem Grenzabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche bestimmte Bestimmungen bei der Errichtung von Einfriedungen, Bordanlagen, Böschungen und Bepflanzungen in unserem Neubaugebiet einzuhalten sind. Diese Vorschriften dienen nicht nur der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, sondern auch der Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit unserer Entwässerungsanlagen.
Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass Betonbordbacken, sofern sie Teil Ihrer Bordanlagen sind, sich ausschließlich auf dem privaten Baugrundstück befinden dürfen. Sie dürfen nicht in den öffentlichen Straßenseitenraum hineinragen. Ebenso betriff dieses die Fundamente Ihrer Einfriedungen, Ihre Böschungen und das Wurzelwerk Ihrer Bepflanzungen. Dies ist entscheidend, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten und potenzielle Probleme wie Überschwemmungen zu vermeiden.
Derzeit führt die Gemeinde Winsen (Aller) Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Straßenendausbau kurz bevorsteht und die Einhaltung dieser Vorschriften daher von größter Bedeutung ist, um die ordnungsgemäße Funktion unserer Entwässerungsanlagen zu gewährleisten.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.

