Lärmaktionsplan der Gemeinde Winsen (Aller)
Gemeinderat beschließt Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Winsen (Aller) zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie
Gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Gemeinden Lärmaktionspläne aufstellen, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in Bereichen mit hoher Verkehrsbelastung zu regeln. Die Pläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Aufgrund der Verkehrsbelastung auf einer Teilstrecke der Landesstraße 298 im Bereich des Ortsteils Südwinsen bis zur Hauptkreuzung im Kernort Winsen (Aller) gehört diese Straße zu den Hauptverkehrsstraßen, die im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie betrachtet werden müssen. Dabei liegt der Fokus auf der Verringerung der Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen.
Im Jahr 2022 erfolgte eine aktualisierte Lärmkartierung auf Basis des EU-Berechnungsverfahrens CNOSSOS. Die Ergebnisse und statistische Angaben zu Belästigungen, Schlafstörungen und Herzkrankheiten sind unter Umwelt Niedersachsen veröffentlicht. Gemeinden sind verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen oder bestehende Pläne zu überprüfen.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Winsen (Aller) wurde im Bau-Planungs- und Umweltausschuss am 19.09.2024 beraten. Der Verwaltungsausschuss beschloss am 24.09.2024, den Entwurf öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Entwurf war vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) öffentlich einsehbar.
Der Gemeinderat beschloss am 12.12.2024 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans als Satzung. Nun folgt die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Celle.