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Erhaltungssatzung

Erhaltungssatzungen dienen dem Erhalt erhaltenswerter baulicher Anlagen und können im eigenen Ermessen von Gemeinde erlassen werden.  Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Winsen (Aller) im Jahr 1980 eine Erhaltungssatzung für den Orstkern von Winsen (Aller) aufgestellt.

Im Geltungsbereich dieser Satzung  bedürfen der Abbruch, der Umbau und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der Genehmigung durch Gemeinde Winsen (Aller). Dieses gilt nicht für Umbauten und Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlage nicht berühren.

Sollte sich Ihr geplantes Bauvorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung befinden, ist dieses möglicherweise vorab durch die Gemeinde Winsen (Aller) zu genehmigen. Zur Beantragung können Sie das nebenstehende Antragsformular verwenden.