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Formulare

als Downloads

In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen eine Sammlung von Formularen als Downloads zur Verfügung. Finden Sie hier die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen und Formalitäten in unserer Gemeinde schnell und unkompliziert zu erledigen.

Abholvollmacht für Ausweise & Pässe

Abholvollmacht für Ausweise & Pässe

Informationsbroschüre "Der Online-Ausweis"

Informationsbroschüre "Der Online-Ausweis"

  • Flyer: Sicher, einfach, digital – Der Online-AusweisDas Bundesministerium des Innern und für Heimat hat im November 2024 den neuen Flyer "Sicher, einfach, digital - Der Online-Ausweis" zur Information der Bürgerinnen und Bürger herausgegeben. Auf 10 Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihren Online-Ausweis kurz erklärt und erhalten einen Überblick zu weiterführenden Informationsangeboten. 581 KB
Antrag auf Anschluss an das öffentliche Abwassernetz

Antrag auf Anschluss an das öffentliche Abwassernetz

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gemäß §18 Niedersächsisches Straßengesetz

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gemäß §18 Niedersächsisches Straßengesetz

Datenschutzeinwilligungserklärungen (Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen)

Datenschutzeinwilligungserklärungen (Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen)

Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Was ist die Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb?

  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
  • Wenn Sie Inhaber:in einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestens seit einem Jahr bestehen.
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.

Achtung: Erleichterte Beantragung während der Corona-Pandemie möglich!
Wenn Sie nur aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Ihre sonst übliche Einsatzzeit nicht erreichen und somit die Voraussetzungen für den Erhalt der Niedersächsischen Ehrenamtskarte nicht erfüllen können oder konnten, sollen Sie dennoch die Ehrenamtskarte erhalten bzw. verlängern können. Beantragen Sie die Karte im Formular, wie es dort vorgegeben ist. Lassen Sie sich dann von Ihrer Organisation schriftlich die Einschränkung durch Corona bestätigen.

Wie lange ist die Karte gültig?
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.

Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Sie erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Sie können den Antrag für die Ehrenamtskarte über ein Online-Formular im FreiwilligenServer Niedersachsen ausfüllen und ausdrucken. Das Formular gilt auch für die Beantragung der Ehrenamtskarte für das Bundesland Bremen.

Welche Vergünstigungen gibt es?
Ehrenamt ist attraktiv! Von der Ehrenamtskarte profitieren Sie in ganz Niedersachsen und Bremen, denn sie ist landesweit gültig. Sie finden die Vergünstigungen in der Datenbank im Freiwilligenserver.
Vor Ort erkennen Sie Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen.

Haben Sie Fragen?
Wir beantworten sie gern:

Jessica Findeisen

Gremienbetreuung

Fachbereich I

Fachdienst Zentrale Dienste
Anschrift:
Raum: 1.10
Am Amtshof 5
29308 Winsen (Aller)

Niedersächsische Staatskanzlei
Nicole Sieling
Planckstraße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-67 15
Fax: (0511) 120-99 67 15
E-Mail: nicole.sieling(at)stk.niedersachsen.de

Hundesteuer (An- und Abmeldung) und Nds. Hunderegister

Hundesteuer (An- und Abmeldung) und Nds. Hunderegister

Hundesteuer: An- und Abmeldung bei der Gemeinde

Auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Link) erhalten Sie umfangreiche Informationen zum Hundegesetz sowie häufig gestellte Fragen und deren Antworten zum Hundegesetz.

Hunderegister Niedersachsen

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) trat zum 01. Juli 2011 in Kraft. Die Neufassung beinhaltet u.a. die Verpflichtungen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für einen gehaltenen Hund sowie zur Kennzeichnung mittels Transponders, für die keine Übergangsregelungen galten.

Für die Registrierung des Hundes im Hunderegister Niedersachsen und für das Sachkundeerfordernis war eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen. Neben dem Nachweis der Sachkunde zum Halten eines Hundes muss ab dem 01.07.2013 nach § 6 NHundG jeder Hundehalter sein Tier registrieren.

Wer am 01.07.2013 einen Hund hält, der älter als sechs Monate ist, ist zur Registrierung verpflichtet. Das Register soll der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter dienen.

Für die Registrierung wird eine einmalige Gebühr erhoben. Für eine Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 € inkl. MwSt. anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 € inkl. MwSt. Schriftlich oder telefonisch übermittelte Daten verursachen einen höheren Bearbeitungsaufwand und sind daher teurer.

Die Registrierung kann unter www.hunderegister-nds.de erfolgen; sie ist auch telefonisch unter 0441/390 10 400 möglich. Das Formular für eine schriftliche Anmeldung finden Sie auf der Seite des Hunderegisters Niedersachsen unter Download.

Informationsbroschüre der Gemeinde

Informationsbroschüre der Gemeinde

Als ePaper online lesen: https://epaper.wittich.de/15300

Als PDF lesen oder herunterladen: https://archiv.wittich.de/epapers/pdf/15300/2022/1.pdf

Jobbörse

Jobbörse

Suchen Sie für Ihr Unternehmen neue Mitarbeiter? Oder sind Sie vielleicht selbst auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz? Die Gemeinde Winsen (Aller) bietet ab sofort eine kostenlose Jobbörse an!

Wenn Sie also einen freien Arbeitsplatz in Ihrer Firma haben, leiten Sie doch bitte Ihr Stellenangebot an uns weiter. In der Eingangshalle des Rathauses werden die Angebote dann veröffentlicht.

Stellengesuche können wir leider nicht entgegen nehmen. Aber vielleicht ist ja ein Jobangebot direkt auf Sie zugeschnitten! Also kommen Sie doch einfach ins Rathaus und informieren Sie sich!

Haben Sie Fragen zu unserer Jobbörse? 
Wenden Sie sich bitte an:

Mona Heißenbüttel

Fachbereich II

Fachdienst Ortsentwicklung
Anschrift:
Raum: 0.01
Am Amtshof 7
29308 Winsen (Aller)
Kindertagesstätten

Kindertagesstätten

Organigramm der Gemeinde Winsen (Aller)

Organigramm der Gemeinde Winsen (Aller)

Schankerlaubnis
SEPA - Mandat

SEPA - Mandat

Benutzen Sie bitte dieses Formular, um Ihre Gebühren bequem per Lastschriftverfahren zu bezahlen.

Vordruck für:

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Zweitwohnungssteuer
  • Kindergartengebühren / Essensgeld
  • Vergnügungssteuer
  • Straßenreinigungsgebühren
Vereine: Förderungsantrag

Vereine: Förderungsantrag

Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

Mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ist jeder Wohnungsgeber/ jede Wohnungsgeberin oder eine von ihm / ihr beauftragten Person verpflichtet, bei einer An- oder Abmeldung mitzuwirken.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Stelle bei jeder Anmeldung vorlegen.

Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin/ von dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
  • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
  • Datum des Einzugs

Externer Anbieter - Formularserver des Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen
Der Anbieter dieses Formularservers ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.