Ausweisung von Photovoltaik - Freiflächen
Kriterien zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Winsen (Aller)
Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetztes 2021 (EEG), der Novelle zum Niedersächsischen Klimagesetz 2022 (NKlimaG) sowie dem neuen Landesraumordnungsprogramm (LROP) des Landes Niedersachsen 2022 wurden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Ausbauziele für Photovoltaikanlagen benannt.
Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) hat sich zum Ziel gesetzt, dass in Niedersachsen bis zum Jahr 2033 0,47 % der Landesfläche als Gebiete für die Nutzung solarer Strahlenenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen der Gemeinden ausgewiesen werden.
Zur Vorbereitung erforderlicher Bauleitplanverfahren hat die Gemeinde Winsen (Aller) einen entsprechenden Kriterienkataloges zur Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erarbeitet. Der Kriterienkatalog wurde am 26.01.2023 vom Rat der Gemeinde Winsen (Aller) beschlossen und im Hinblick auf den geforderten Waldabstand durch Beschluss des Gemeinderates am 01.07.2026 geändert.
Auf Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges hat die Gemeinde Winsen (Aller) eine Potenzialanalyse bei der Arbeitsgruppe Land & Wasser (alw), Prof. Dr. Thomas Kaiser aus Beedenbostel in Auftrag gegeben. Die erstelle Flächenpotenzialanalyse nebst Ergebniskarte finden Sie auf dieser Seite.
Kriterienkatalog1. Änderung der Kriterien zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Winsen (Aller) 88 KB
KriterienkatalogKriterien zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Winsen (Aller) 796 KB
FlächenpotenzialanalyseFlächenpotenzialanalyse für Freiflächen- Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Winsen (Aller) 188 KB
