Infrastrukturfolgekostenkonzept
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 das Konzept der Gemeinde Winsen (Aller) über die Berechnung von Infrastrukturfolgekosten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens beschlossen. Die im Konzept aufgeführten Kosten beziehen sich dabei auf die Einwohnerentwicklung im Gemeindegebiet und die anfallenden Kosten zur Betreuung der Kinder im betreuungspflichtigen Alter. Aus diesem Grund ist das Konzept regelmäßig zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Im Rahmen der Überprüfung wurde das aktuelle Neubaugebiet in Südwinsen „An der Trift“ mit in die Verteilung der Wohneinheiten mit aufgenommen. Außerdem wurden die Einwohnerzahlen bis zum 31.12.2025 berücksichtigt.
Des Weiteren wurden die zu Grunde gelegten Baukosten der Kindertageseinrichtungen um eine weitere Baumaßnahme ergänzt. Die Neuaufstellung des Konzeptes mit den angepassten Werten bedarf des Beschlusses des Rates der Gemeinde Winsen (Aller). Das angepasste Konzept ist dabei zukünftig auf alle
Bebauungsplanverfahren (oder sonstige Satzungen) anzuwenden. Das Konzept wird zudem auch bei der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB im Rahmen des Bauturbos angewendet, da es sich bei dem Bauturbo um ein sogenanntes Planersatzinstrument handelt.
Das angepasste Infrastrukturfolgekostenkonzept wurde vom Rat der Gemeinde Winsen (Aller) am 08.10.2026 beschlossen.
Infrastrukturfolgekostenkonzept der Gemeinde Winsen (Aller)PDF-Dokument: Konzept über die Berechnung von Infrastrukturfolgekosten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) 1 MB
