Bauen
in Winsen (Aller)
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Wir haben alle Bebauungspläne nach Ortsteilen sortiert hier veröffentlicht.
Bannetze - Meißendorf - Stedden - Südwinsen - Thören - Walle - Winsen (Aller) - Wolthausen
Übersichtskarte
Wichtig
Außerdem sollten Sie vorab schauen, ob sich das betroffene Grundstück im Bereich des Überschwemmungsgebietes befindet. Sollte dies der Fall sein, ist das Grundstück trotz Vorliegen eines Bebauungsplanes nur unter bestimmten Voraussetzungen bebaubar. Die aktuellen Hochwasserkarten in Niedersachsen können Sie sich auf der Homepage www.umweltkarten-niedersachsen.de anschauen.
Der folgende Link führt Sie direkt in die Gemeinde Winsen (Aller): https://urls.niedersachsen.de/15hf
Sofern das Grundstück im Bereich des Überschwemmungsgebietes liegt, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die untere Wasserbehörde des Landkreises Celle, Tel.: 05141 – 916 6667.
Fragen zur Bebauung?
Juliane Schink
Fachbereich II
29308 Winsen (Aller)
- Telefon: 05143 9888 - 97
- Fax: 05143 9888 - 197
- E-Mail: juliane.schink(at)winsen-aller.de
Ralf Lohmann
Fachdienstleitung
Fachbereich II
29308 Winsen (Aller)
- Telefon: 05143 9888 - 95
- Fax: 05143 9888 - 195
- E-Mail: ralf.lohmann(at)winsen-aller.de