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Bekanntgabe der Wertermittlung

Ladung zu den Erläuterunqs- und Anhörunqsterminen 

In dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren Groß Hehlen, Landkreis Celle ist die Wertermittlung gemäß §§ 27 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt worden. 

Erläuterungen zu den Nachweisen der Wertermittlung und die Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung finden an folgenden Terminen gern. § 32 FlurbG statt, zu denen hiermit geladen wird. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind auf Karten dargestellt, die am 

  • Mittwoch, den 04.06.2025 
    in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:00 Uhr sowie am
  • Donnerstag, den 05.06.2025 
    in der Zeit von 08:00 - 13:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr sowie am
  • Mittwoch, den 11.06.2025 
    in der Zeit 14:00 - 19:00 Uhr sowie am
  • Donnerstag, den 12.06.2025 
    in der Zeit 14:00 - 19:00 Uhr 

Schützenheim Klein Hehlen, Bremer Weg 165, 29223 Celle zur Einsichtnahme ausliegen. 

Zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse werden Beschäftigte des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, anwesend sein. 

In diesen o.g. Terminen können Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung eigener und auch fremder Grundstücke vorgebracht werden. 

Sofern Sie keine Einwendungen gegen die Wertermittlung vorzubringen haben, ist ein Erscheinen zu den o.g. Terminen nicht erforderlich. Von Beteiligten, die nicht zu diesem Termin erscheinen oder keine Einwendungen erheben, wird angenommen, dass sie mit den Nachweisen zur Wertermittlung einverstanden sind (§ 114 und § 134 Abs. 1 FlurbG). 

Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festgestellt. Die festgestellten Wertermittlungsergebnisse bilden die Grundlage für die Ermittlung der Einlage- und Abfindungswerte. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. 

Darüber hinaus können die Nachweise der Wertermittlung am 

  • 02./03.06.2025 sowie am
  • 10./13.06.2025 

nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Durchwahlen 04231 / 808 - 206 und 04231 / 808 - 179 im ArL Lüneburg - Geschäftstelle Verden -, Eitzer Str. 34, 27283 Verden eingesehen werden. 

Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich und die Unterschrift beglaubigt sein. Die Beglaubigung erfolgt durch Gerichte und Gemeindeverwaltungen kosten- und gebührenfrei. 

Vollmachtsvordrucke sind bei der Stadt Celle oder bei der Flurbereinigungsbehörde zu erhalten sowie im Internet unter http://www.arl-lq.niedersachsen.de

Hinweis: 
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung im Internet unter: http://www.arl-lq.niedersachsen.de  eingestellt. Folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles" dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen der Geschäftsstelle Verden". 

Im Auftrage 
Schüller
Projektleiter

Direkt-Link zur öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf der Website des Amts für regionale Landesentwicklung Lüneburg:
inklusive der Unterlagen zum Download: 

  • Ladungstext Anhörungs- und Erläuterungstermin
  • Vollmachtsvordruck
  • Gebietskarte

https://www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntmachungen-verden/unternehmensflurbereinigung-gross-hehlen-241659.html