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Rücksicht in der Natur – Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Ab dem 1. April beginnt die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In dieser Zeit ziehen viele Wildtiere ihren Nachwuchs groß – ungestörte Rückzugsorte sind jetzt besonders wichtig.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter:
Bitte führen Sie Ihre Hunde ab sofort nur noch angeleint in der freien Natur.

Warum ist das wichtig?

Im Frühjahr verwandelt sich unsere Landschaft in eine Kinderstube:

  • Hasen, Rehe oder Schwarzwild haben bereits Nachwuchs.
  • Andere Tiere sind hochträchtig und in ihrer Fluchtfähigkeit stark eingeschränkt.
  • Bodenbrütende Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz oder Lerche beginnen jetzt mit dem Brüten – oft in hohem Gras oder am Feldrand.

Auch in unserer Umgebung sind bereits viele Tiere unterwegs, auf Nahrungssuche oder auf der Suche nach einem geschützten Brutplatz. Freilaufende Hunde können sie dabei erheblich stören – teils mit dramatischen Folgen für die Jungtiere.

Was ist zu beachten?

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gilt:

  • Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
  • Spaziergängerinnen und Spaziergänger sollten auf den Wegen bleiben, um Wildtiere nicht unnötig aufzuschrecken.

Das Ministerium bittet alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer um Verständnis und aktive Mithilfe – damit Natur und Tierwelt in unserer Region geschützt bleiben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums: www.ml.niedersachsen.de.