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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bannetze Nr. 6 „Solarfeld“ der Gemeinde Winsen (Aller) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (1) des Baugesetzbuches

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat am 11.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zu o.g. Planung gefasst. Am 06.10.2026 hat der Verwaltungsausschuss dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bannetze Nr 6 „Solarfeld" zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB veranlasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht. 
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Bannetze im Westen der Gemeinde Winsen (Aller). Es liegt zwischen den Siedlungsbereichen von Bannetze (ca. 1,3 km südwestlich des Geltungsbereiches), Bostelberg, (ca. 0,9 km südöstlich) und Meißendorf (ca. 1,3 km nördlich).
Der Geltungsbereich nimmt eine Fläche von insgesamt 64,6 ha ein. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Ackerflächen. Durch das Plangebiet verlaufen mehrere Gräben (Gewässer 3. Ordnung) in Nord-Süd-Richtung, die mittig im Plangebiet in einem Graben (Gewässer 3. Ordnung) münden, der nach Westen abfließt.

Die Lage und der Zuschnitt  des Bebauungsplanes Nr. 6 sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:

Ziel und Zweck der Planung:
Die Gemeinde Winsen (Aller) möchte – entsprechend der Ziele von Bund und Land – die installierte Photovoltaikleistung ausbauen. In diesem Sinne plant die Firma MMR Projekt GmbH plant nordöstlich der Ortschaft Bannetze der Gemeinde Winsen (Aller) eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Das Plangebiet ist derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Die Errichtung der Anlage ist daher nicht möglich. Um das geplante Vorhaben umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgestellt werden

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Vorentwurf des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht) sind in der Zeit

vom 16.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026

auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Bauamt der Gemeinde Winsen (Aller), Am Amtshof 7, 29308 Winsen (Aller), während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
Öffnungszeiten:         
Dienstag        08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag        08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
        

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskunft erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.

Mit der Veröffentlichung des Vorentwurfes der Änderung des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes und dessen Begründung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch per E-Mail an: gemeindeplanung(at)winsen-aller.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift). 
An das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB schließt sich das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB an. 
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.

Winsen (Aller), 07.10.2026

Gemeinde Winsen (Aller) 
Der Bürgermeister

Dirk Oelmann