Nachdem die Poststraße nun fertig gestellt ist und die Normalität Einzug gehalten hat, gibt es doch einige Punkte, die im Bereich des fließenden und ruhenden Verkehrs offenbar noch einmal angesprochen werden müssen.
So ist z. B. die Parkfläche vor dem Reisebüro Winkelmann (Poststraße/Einmündung Schulstraße) eine Ladezone und kein Parkplatz im eigentlichen Sinne. Diese Ladezone, die auch entsprechend beschildert ist, wurde eingerichtet, weil Paketdienste usw. bei ihren Auslieferungen in der Poststraße sonst dort in zweiter Reihe parken müssen und damit den Verkehr zum Erliegen bringen.
So können und sollen sie auf diese Fläche ausweichen, was natürlich nicht geht, wenn diese ständig von Kunden der umliegenden Geschäfte und auch von Anwohnern dreist als Dauerparkplatz genutzt wird. Die Kosten pro „Knöllchen“ belaufen sich auf 15 € pro Verstoß und werden wohl jetzt öfter erhoben werden müssen, wenn hier kein Umdenken bei den entsprechenden Verkehrssündern stattfindet.
Ebenfalls eine negative Entwicklung hat das Radfahren auf dem Gehweg in der Poststraße genommen. Nachdem bereits vor mehreren Jahren ein Erlass des Landes verabschiedet wurde der besagt, dass Radfahrer in den meisten Fällen auf der Straße fahren müssen, ist dieser auch in Winsen umzusetzen.
Konkret heißt das, dass das Fahren mit dem Fahrrad auf den Gehwegen in der Poststraße nicht erlaubt ist. Theorie und Praxis liegen bekanntlich oftmals weit auseinander und auch ich sehe mit einer gewissen Sorge, dass z. B. ältere Mitbürger oder Kinder dem Verkehrsaufkommen auf der Poststraße nicht gewachsen sind.
So war ich eigentlich froh, dass es in der Poststraße immer eine „stille Absprache“ zwischen Fußgängern und Radfahrern gab, dass die Radfahrer, die aus Sicherheitsgründen den Gehweg benutzt haben, dort geduldet waren.
Diese „stille Absprache“ war geprägt von gegenseitiger Rücksichtnahme im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und hat über viele Jahrzehnte sehr gut funktioniert. Scheinbar, so wurde mir von erbosten Bürgern berichtet, nutzen nun fast alle Radfahrer den Gehweg und es kommt zu Situationen, wo Radfahrer die Fußgänger „wegklingeln“, teilweise sogar anrempeln und auch verbal ein Recht einfordern, dass ihnen überhaupt nicht zusteht.
Zuständig für diese Wild-West-Manieren ist in diesem Fall die Polizei, da es sich um fließenden Verkehr handelt, in den die Gemeinde auch auf Fußwegen nicht eingreifen darf. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer hoffe ich darauf, dass wir in der Poststraße wieder zu einem rücksichtsvollen Miteinander zurückkehren, denn ansonsten sind wir verpflichtet, diesen Bereich in einer der nächsten Verkehrsschauen mit dem Landkreis und der Polizei als besonderer Gefahrenpunkt zu benennen, was eine erhöhte Beobachtung durch die Polizei und natürlich auch die Ahndung der Verstöße zur Folge hätte.
Die Frage ist, ob wir uns nicht lieber selbst disziplinieren wollen, bevor andere das für uns erledigen und damit auch Personen treffen, die auf unser Verständnis angewiesen sind, wie z. B. ältere Menschen und Kinder.
Dirk Oelmann
Bürgermeister
