Archivierte Berichte
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Straßenbenennung im Bebauungsplan Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2018 beschlossen, die im Bebauungsplan Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“ vorgesehene öffentliche Straßenverkehrsfläche wie folgt zu benennen:
„Im Allertal“
Der Straßenname ist in dem nebenstehenden Kartenausschnitt eingetragen.
Ihre Rechte:
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichts erheben.
Hinweis:
Näheres zu den Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der Installation der notwendigen kostenfreien Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP finden Sie auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de .
Die Bekanntmachung gilt 2 Wochen nach dieser Veröffentlichung als erfolgt.
Winsen (Aller), den 28.09.2018
Gemeinde Winsen (Aller)
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann

