Die Kindergartenplatzvergabe - jedes Jahr um diese Zeit ein Thema, das heiß im Dorf diskutiert wird und nicht selten in dem Ausspruch endet:“ Die in der Verwaltung sind aber auch echt bekloppt!“.
Situationen, dass Menschen fast direkt neben einer Kindertagesstätte wohnen, ihr Kind aber einen Platz in einer anderen Einrichtung zugewiesen bekommt, sind natürlich auf den ersten Blick auch nur schwer zu verstehen. Trotzdem will ich an dieser Stelle einmal versuchen, die Vorgehensweise der Verwaltung bei der Platzvergabe nachvollziehbar zu erläutern.
Vorab sei angemerkt, dass der Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz sich auf vier Stunden pro Tag beläuft, die nach Entscheidung des Trägers am Vor- oder am Nachmittag stattfinden können. Dass das völlig unzeitgemäß und für eine Gemeinde, die sich Familienfreundlichkeit auf die Fahne geschrieben hat, dazu absolut indiskutabel ist, darüber besteht mit Sicherheit Einigkeit. Wenn wir aber nur nach dem Rechtsanspruch entscheiden würden, dann wären damit alle Diskussionen erledigt, da dann garantiert jedes Kind in der gewünschten Kindertagesstätte betreut werden könnte.
Doch welche speziellen Wünsche möchten Eltern heute noch berücksichtigt wissen, ganz davon abgesehen, dass die Kita qualitativ mit Personal und Ausstattung bestens ausgerüstet sein und ein schwerpunkt- und bildungsorientiertes Konzept verfolgen soll.
Da sind zunächst die Unterbringungszeiten, die entweder bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr, 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr oder 17.00 Uhr angewählt werden, teilweise mit und ohne Mittagessen. Nicht jede Kita in unserem Gemeindegebiet ist aber bis 17.00 Uhr geöffnet, da in manchen Häusern die Unterbringungszeit bis auf ganz wenige Ausnahmen dort bis 15.00 Uhr ausreicht und die Betreuung für z. B. zwei Kinder bis 17.00 Uhr einen Aufwand erfordern würde, der in keinem Verhältnis steht, denn lt. Gesetz sind immer zwei ErzieherInnen bei der Betreuung vorzuhalten.
So kann es also passieren, dass jemand, der neben einer Kita wohnt, die nur bis 15.00 Uhr geöffnet ist und dessen Kind aber bis 17.00 Uhr untergebracht werden soll, einen Platz in einer anderen Kita zugewiesen bekommt. Auch umgekehrt ist es so, dass die Kitas mit Öffnungszeiten bis 17.00 Uhr zuerst die Kinder aufnehmen, die auch bis dahin betreut werden müssen. Wer nur bis 15.00 Uhr Bedarf hat kann dann auch in die Situation kommen, dass er nicht nebenan sondern in einer anderen Einrichtung untergebracht wird. Das ist natürlich manchmal schwer zu verstehen, aber bei einer bedarfsgerechten Unterbringung, die für alle Familien erreicht werden soll, nachvollziehbar. Das Argument, doch dann alle Kitas bis 17.00 Uhr zu öffnen, hinkt natürlich im Hinblick auf die dadurch entstehenden Kosten. Die Deckungsquote durch Elternbeiträge liegt bei ca. 25 %, der Rest wird aus Steuermitteln aufgebracht.
Natürlich bedeutet das nicht, dass Eltern damit jede Kröte zu schlucken haben, doch ist auf der anderen Seite trotzdem ein maßvoller Umgang mit Steuergeldern im Auge zu behalten. Dass wir neben dem genannten Kriterium der Öffnungszeiten auch noch Punkte wie Geschwisterkinder, ausgeglichene Migrationsquote, freizuhaltende Plätze für Zuzüge im Laufe des Jahres, soziale Gesichtspunkte (z. B. alleinerziehende Mutter von drei Kindern, nicht motorisiert) uvm. berücksichtigen müssen und auch wollen, sei hier nur am Rande erwähnt.
Sie dürfen davon ausgehen, dass sich sowohl die Kindergartenleitungen und auch die Verwaltung bei der Vergabe der Plätze die größtmögliche Mühe einer bedarfsgerechten und, soweit es irgendwie geht, auch individuellen Unterbringung gibt. Viele Wünsche zu berücksichtigen erzeugt natürlich immer den Eindruck, dass alles irgendwie möglich ist. Das ist es nicht, doch wir sind in vielen Fällen sehr dicht dran. Und das sollte auch das Ziel sein, wenn der oft benutze Ausspruch „Kinder sind unser höchstes Gut“ keine leere Worthülse sein soll.
Dirk Oelmann
Bürgermeister
