23. Mai 1949 – Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik DeutschlandIn Berlin wird es zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes einen Festakt geben. Bundespräsident Steinmeier hat auch die Kommunen darum gebeten, an das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren zu erinnern.
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Ein besonderes Jubiläum – Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt
Die drei Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich haben 1948 den Auftrag an die Ministerpräsidenten der damaligen elf Bundesländer zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung für einen neuen deutschen Staat gegeben, der in ihren drei Besatzungszonen entstehen sollte. Die Länderchefs zögerten, weil sie die dauerhafte Teilung Deutschlands vermeiden wollten. Trotz Vorbehalten mussten sie sich der tatsächlichen Situation des immer deutlicher werdenden Ost-West-Gegensatzes stellen.
In intensiven Beratungen des parlamentarischen Rates haben die 61 Väter und vier Mütter des Grundgesetzes sowie fünf Vertreter aus Berlin (mit beratender Stimme) die Lehren aus den Fehlern und dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen und nach Krieg und Zerstörung sehr bewusst die 19 Grundrechtsartikel an den Anfang dieser Verfassung gestellt.
Dazu gehören unter anderem: Menschenwürde – Menschenrechte (Artikel 1), Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung (Artikel 3), Religionsfreiheit (Artikel 4), Meinungsfreiheit (Artikel 5), Versammlungsfreiheit (Artikel 8), Berufsfreiheit (Artikel 12), Asylrecht (jetzt Artikel 16a).
Bei der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gab es keine jubelnde Bevölkerung, denn die Menschen mussten mit ihren schwierigen Lebensumständen zurechtkommen. Sie konnten auch gar nicht einschätzen, was diese Regelungen als Grundlage für das Zusammenleben in einem neuen Staat bedeuteten.
Dieser Staat umfasste nur einen Teil Deutschlands und er war zunächst nicht völlig unabhängig. Er entstand aus den Gemeinden und den inzwischen wieder oder neu geschaffenen Bundesländern in einer föderalen Struktur, die in Artikel 28 auch die Selbstverwaltung der Gemeinden garantiert.
Das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, hat sich als Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt in den folgenden Jahren schnell Anerkennung und Zustimmung erworben. Die neu geschaffenen Institutionen und die für sie handelnden Menschen haben die Regelungen im Grundgesetz ernst genommen. Alle haben einen neuen Anfang gesucht und der Wille zum Gelingen dieser zweiten Demokratiechance war überall vorhanden.
Den meisten Bürgerinnen und Bürgern war die Notwendigkeit der Zusammenarbeit bewusst. Entscheidend für die Zustimmung waren einklagbare Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, verfassungsmäßige Beschränkungen für die staatliche Gewalt und das neu geschaffene Bundesverfassungsgericht als „Aufsicht“ über die politische Macht.
Dass Deutschland ein vollwertiges und wichtiges Mitglied in der europäischen Staatengemeinschaft werden würde – jetzt mit Freunden und Partnern in der EU und NATO – war vielleicht vor 75 Jahren erhofft, aber das war damals nicht als selbstverständlich zu erwarten. Die Ablösung des Nationalismus nach dem zweiten Weltkrieg durch die Zusammenarbeit in den internationalen Institutionen und das Bemühen um gute Nachbarschaft waren ein entscheidender Fortschritt zum Frieden in Europa.
Dieser Friede ist keine selbstverständliche und sichere Sache. Damit er bleibt, müssen wir selbst für unsere Wehrhaftigkeit sorgen und können uns nicht auf andere verlassen. Als ein Land mit einer zentralen Lage in Europa mit allein neun unmittelbaren Nachbarstaaten haben wir eigene Interessen, die wir nicht verschweigen müssen. Jedoch muss Deutschland selbst ein berechenbarer und zuverlässiger Partner für unsere Nachbarn sein. Das hat sich über Jahrzehnte als guter Weg erwiesen.
Wenn wir heute auf 75 Jahre Grundgesetz zurückblicken, können wir für dieses Werk dankbar sein. Die einzelnen Bürgerinnen und Bürger leben in Deutschland auch in einem im internationalen Vergleich einzigartigen System der sozialen Sicherung.
Mit den Parteien (Artikel 21) gibt es notwendige Instrumente, die an der politischen Willensbildung mitwirken, ohne selbst Verfassungsorgane zu sein. Sind sie auch bemüht, genügend Wählerstimmen zu erhalten, um ihr Programm umsetzen zu können, so gilt es doch, nicht zu viel auf einmal zu versprechen, sondern durch Sachlichkeit glaubwürdig zu sein. Extrempositionen an den Rändern bieten meistens keine tragfähigen Antworten auf die drängenden Fragen und Probleme, sondern heizen nur Stimmungen an. Demokratische Verantwortlichkeit erfordert anderes.
Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde und die Grundrechte. Es bildet die Grundlage für die Organisation des Zusammenlebens. Die Grundrechte haben ihre weitergehende Bedeutung darin, dass jede/r sie auch den anderen zugesteht.
Bei einem Festakt zum 40-jährigen Bestehen des Grundgesetzes am 24. Mai 1989 hat der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker ausgeführt:
„Wir haben eine gute Verfassung. Aber es wäre doch eine oberflächliche Feierlichkeit ohne die ernsthafte Frage an uns: Sind wir in einer guten Verfassung?“
Im weiteren Verlauf machte er unter anderem deutlich:
„Politiker … sind gewählt zur Auseinandersetzung über den besten Weg, mit Kopf und Herz, mit großem Ernst, aber ohne Verbissenheit. Wir teilen die Aufgabe, dem Staat zu dienen. Einer gibt sie an den anderen weiter, je nach Wählerauftrag. Es wechselt nicht der Staat, es wechseln Regierungen. Die oft propagierte Lehre von den großen Zäsuren steht im Widerspruch zu unseren Erfahrungen.
Es gibt keine Stunde Null. Mit keinem demokratischen Machtwechsel droht der Untergang, mit keiner neuen Regierung fängt die Sache erst richtig an. Ein Gegner ist immer auch ein Lehrer, das ist doch ein gutes Sprichwort. Wir korrigieren einander und arbeiten doch stets mit den guten und schlechten Erbschaften unserer Vorgänger weiter. Alle sind daran beteiligt und alle davon betroffen.“
So wie wir im privaten Rahmen und bei Verträgen Spielregeln einhalten müssen, so ist dies auch im Umgang mit unserem Grundgesetz notwendig. Über die Jahrzehnte hinweg gelang es dem Grundgesetz erstaunlich gut, sich an den gesellschaftlichen Wandel anzupassen, den es in dieser Zeit gegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat durch seine Rechtsprechung mit dazu beigetragen, dass wichtige Kernaussagen besser beachtet und mit Leben gefüllt wurden. Es hat auch zu einer Weiterentwicklung des Verfassungsrechts beigetragen.
Die Situation hat sich für die in Deutschland lebenden Menschen über die Jahrzehnte immer weiter entwickelt und teilweise drastisch verändert. Nach Jahrzehnten der Teilung war es möglich, die Chance zu nutzen, wieder zu einem gemeinsamen deutschen Staat zusammenzukommen. Im Zeitverlauf gibt es immer wieder neue Entwicklungen, neue Gefahren und Konflikte, aber auch neue Chancen. Auch die Situation des Grundgesetzes hat sich dabei verändert.
Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes stand in der Wochenzeitung DIE ZEIT in der Ausgabe am 02. Mai 2019 als Titel: „Das liebste Buch der Deutschen – Menschenwürde, Gleichheit, Freiheit: Bislang konnten sich fast alle Bürger mit unserer Verfassung identifizieren. Doch die eigentliche Bewährungsprobe steht ihr noch bevor.“
Die Zustimmung der in diesem Staat lebenden Menschen zu seiner Verfassung lässt sich nicht erzwingen und es gibt Personen, die unser demokratisches System des Zusammenlebens ablehnen. Meinungs- und Versammlungsfreiheit nach den Artikeln 5 und 8 sind immer wieder in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als überaus wichtige Werte eingestuft worden.
Das bedeutet, dass man auch sehr stark von der mehrheitlich vertretenen Auffassung abweichende Meinungen aushalten muss. Die Meinungsfreiheit gilt auch für jene, die die Freiheit beschränken wollen. Aber genauso besteht die Freiheit, zu sagen, dass man mit der Ablehnung nicht übereinstimmt.
Wir merken: Die Werte einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind keine Selbstverständlichkeit. Eine wehrhafte Demokratie braucht eine aktive und wachsame Bevölkerung, die diesen Menschen mit Mut und Entschlossenheit entgegen tritt.
Das politische Bewusstsein ist derzeit bei vielen Bürgerinnen und Bürgern wieder stärker zu spüren als in manchen früheren Zeiten. Die eigenen Interessen zu vertreten, sie zu organisieren, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Mitbestimmung, die zahlreichen Rechtswege wahrzunehmen, all dies bedeutet demokratische Teilhabe.
Aber Mitbestimmen heißt auch Mitverantwortung. Neben der Verfolgung der eigenen Rechte braucht es auch die Bereitschaft zum Kompromiss. Zu Mehrheitsentscheidungen gehört auch die Toleranz für Minderheiten. Die Beschreitung der Rechtswege darf nicht zur Rechthabereigesellschaft führen.
Es scheint so, dass die derzeitigen Schwierigkeiten für unsere Demokratie darin liegen, dass die Aufgaben und Herausforderungen komplexer und vor allem globaler geworden sind. Nicht alles lässt sich noch von einer Regierung allein regeln und es bedarf der intensiven internationalen Zusammenarbeit.
Die Schnelligkeit des Wandels überfordert viele Menschen. Der Umgang mit digitalen Medien, die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine mit Auswirkungen auch in unserem Land auf die Energiepreise im Besonderen, aber auch die Inflation insgesamt, der immer spürbarere Klimawandel mit häufigeren Unwettern.
Vieles ist im Umbruch und auch in der bisherigen Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Sozialsystems sind Mängel längst sichtbar geworden. Gerade im Zeitalter der digitalen Medien kommt es dann mehr darauf an, sich nicht von den jederzeit sehr schnell produzierten Aufregungen anstecken und mitreißen zu lassen und einmal öfter mehr Gelassenheit zu bewahren.
Über unsere demokratische Grundlage als gemeinsame Wertebasis hat der frühere Bundespräsident Joachim Gauck in seinem Buch „Erschütterungen“ (2023) geschrieben:
„Doch der Vergleich mit anderen Ordnungen zeigt: Es gibt kein anderes System,
- in dem jeder Bürger Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit genießt, die ihm niemand entziehen kann,
- in dem das Bundesverfassungsgericht (oder ähnliche Instanzen) und die gesamte Rechtsordnung garantieren, dass die Rechte des Bürgers nicht nur auf dem Papier stehen,
- in dem der Bürger in freien und geheimen Wahlen Regierungen abwählen und einen friedlichen Regierungswechsel herbeiführen kann,
- in dem Menschen in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Gewerkschaften aktiv werden können,
- in dem Wohlstand für viele und soziale Absicherung für Bedürftige gesichert sind
- und in dem jeder, der dies will, das Land verlassen kann, ohne dass ihn jemand davon abhält. …
Die liberale Demokratie lebt von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Konflikte und politischen Auseinandersetzungen friedlich und mit einem Mindestmaß an Respekt austragen.“
Wir dürfen sicherlich dankbar feststellen: In den zurückliegenden 75 Jahren hat sich unsere Verfassung bewährt.
Für das Grundgesetz also: Glückwunsch zum 75. Geburtstag! Es ist eine verlässliche Grundlage, um auch die Zukunft damit gut zu gestalten – und dass dies an uns selbst liegt, ist uns allen bewusst.
Der Bürgermeister
In Vertretung
Dirk Burghardi
Erster Gemeinderat

