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Archivierte Berichte

Hier finden Sie ausschließlich archivierte Berichte aus unserer Rubrik "Aktuelles" / "amtl. Bekanntmachungen" - aktuelle Satzungen z.B. finden Sie auf der Seite Ortsrecht

Die Feuerwehr informiert: Rettungsgasse

Die Rettungsgasse – jeder hat in der Fahrschule schon mal von ihr gehört. §11 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung besagt:

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen […] müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn […]eine freie Gasse bilden.“

Leider wird dies häufig nicht gemacht oder erst wenn die Rettungskräfte bereits im Stau feststecken. Dadurch vergeht wichtige Zeit, um den Verunfallten zu helfen.
Aus gegebenen Anlass darum hier nochmal wie es richtig ablaufen sollte:

  1. Bei stockendem Verkehr an den Fahrbahnrand fahren
  2. Ausreichend Abstand halten, um reagieren zu können
  3. Bei zweispurigen Straßen jeweils nach außen fahren, bei dreispurigen Straßen die Rettungsgasse zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen bilden
  4. Die Rettungsgasse solange bestehen lassen, bis der Verkehr wieder rollt

Weitere Informationen rund um die Feuerwehr Winsen (Aller) erhalten Sie unter: http://www.feuerwehr-winsen-aller.de

Thomas Lieder
Fachberater Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindefeuerwehr Winsen (Aller)