Archivierte Berichte
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Winsen (Aller)
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Winsen (Aller) für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche haushaltsrechtliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 07.03.2015 unter dem Aktenzeichen 111-092-G Winsen (Aller) 2016 - Haushalt erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Winsen (Aller), Fachbereich Finanzen, Am Amtshof 8, Zimmer 1.05 zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Alternativ kann der Haushalt auch auf unserer Homepage unter
Haushalt der Gemeinde Winsen (Aller) eingesehen werden werden.
Winsen (Aller), den 11.03.2015
Gemeinde Winsen (Aller)
Oelmann
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Winsen (Aller) für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 112 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) in seiner Sitzung am 08.12.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
| 1.1 der ordentlichen Erträge auf | 18.402.400,00 € | |
| 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf | 19.399.000,00 € | |
| 1.3 der außerordentlichen Erträge auf | 45.000,00 € | |
| 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf | 45.000,00 € |
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
| 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 17.727.800,00 € | |
| 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 17.850.500,00 € | |
| 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 932.900,00 € | |
| 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.291.800,00 € | |
| 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.227.200,00 € | |
| 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.779.200,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 20.887.900,00 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 21.921.500,00 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.088.900,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruche genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 470 v.H. | |
| 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. | |
| 1.3. Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Winsen (Aller), den 8.12.2015
Gemeinde Winsen (Aller)
Oelmann
Bürgermeister
