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Archivierte Berichte

Hier finden Sie ausschließlich archivierte Berichte aus unserer Rubrik "Aktuelles" / "amtl. Bekanntmachungen" - aktuelle Satzungen z.B. finden Sie auf der Seite Ortsrecht

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Winsen (Aller)

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Winsen (Aller) für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche haushaltsrechtliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 09.03.2015 unter dem Aktenzeichen 09-082-98-2015 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Winsen (Aller), Fachbereich Finanzen, Am Amtshof 8, Zimmer 1.05 zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus oder kann auf der Seite Interner LinkHaushalt der Gemeinde eingesehen werden.

Winsen (Aller), den 12.03.2015

Gemeinde Winsen (Aller)
Oelmann
Bürgermeister

Haushaltssatzung
der Gemeinde Winsen (Aller)
für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund der §§ 112 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) in seiner Sitzung am 10.12.2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf16.259.900,00 €
1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf17.482.700,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf

260.000,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf260.000,00 €

2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.525.700,00 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit15.384.500,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit269.900,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit1.641.500,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit1.071.600,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit559.500,00 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 16.867.200,00 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 17.585.500,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und  Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.071.600,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruche genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 470 v.H.
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)400 v.H.
1.3. Gewerbesteuer 380 v.H.


Winsen (Aller), den 10.12.2014
Gemeinde Winsen (Aller)
Oelmann
Bürgermeister