Archivierte Berichte
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Winsen (Aller)
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Winsen (Aller) für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche haushaltsrechtliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 09.03.2015 unter dem Aktenzeichen 09-082-98-2015 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Winsen (Aller), Fachbereich Finanzen, Am Amtshof 8, Zimmer 1.05 zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus oder kann auf der Seite
Haushalt der Gemeinde eingesehen werden.
Winsen (Aller), den 12.03.2015
Gemeinde Winsen (Aller)
Oelmann
Bürgermeister
Haushaltssatzung
der Gemeinde Winsen (Aller)
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 112 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) in seiner Sitzung am 10.12.2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
1. im Ergebnishaushalt | |
| 1.1 der ordentlichen Erträge auf | 16.259.900,00 € |
| 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf | 17.482.700,00 € |
| 1.3 der außerordentlichen Erträge auf | 260.000,00 € |
| 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf | 260.000,00 € |
2. im Finanzhaushalt | |
| 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 15.525.700,00 € |
| 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 15.384.500,00 € |
| 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 269.900,00 € |
| 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 1.641.500,00 € |
| 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.071.600,00 € |
| 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 559.500,00 € |
| festgesetzt. | |
| Nachrichtlich: Gesamtbetrag | |
| - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 16.867.200,00 € |
| - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 17.585.500,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.071.600,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruche genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 470 v.H. |
| 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 1.3. Gewerbesteuer | 380 v.H. |
Winsen (Aller), den 10.12.2014
Gemeinde Winsen (Aller)
Oelmann
Bürgermeister
