- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen -
Am 13.09.2026 finden in Niedersachsen die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen statt. Für die an diesem Tag stattfindenden Wahlen des Gemein-derats und der Ortsräte in der Gemeinde Winsen (Aller) gebe ich auf Grund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes bekannt:
1. Einreichung von Wahlvorschlägen
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen in der Gemeinde Winsen (Aller) auf.
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 20. Juli 2026, 18.00 Uhr, schriftlich im Original und vollständig inklusive aller einzureichenden Anlagen bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Winsen (Aller), Am Amtshof 5, 29308 Winsen (Aller), einzureichen.
Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtig-ten Einzelperson eingereicht werden.
Nach § 22 Abs. 1 NKWG können Parteien grundsätzlich nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 90. Tag vor der Wahl (Montag, den 15.06.2026) dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen. Vom Erfordernis der Wahlanzeige ausgenommen sind Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG erfüllen. Für die allgemeinen Kommunalwahlen am 13.09.2026 wurde dies laut Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 23.07.2025 folgende Parteien festgestellt:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
- Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
- Die Linke (Die Linke).
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber umfassen. Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber bemisst sich gemäß § 21 Abs. 4 NKWG nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten.
Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein.
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur ei-ner wählbaren Person enthalten.
Ein Wahlvorschlag muss gem. § 21 Abs. 9 NKWG von dem für die Gemeinde Winsen (Aller) zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
2. Zahl der Abgeordneten
Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 werden für den Rat der Gemeinde Winsen (Aller) 30 Ratsmitglieder gewählt.
In der Ortschaft Südwinsen werden 9 Ortsratsmitglieder gewählt.
In den Ortschaften Meißendorf und Wolthausen/Stedden werden jeweils 7 Ortsratsmitglieder gewählt.
In den Ortschaften Bannetze, Thören und Walle werden jeweils 5 Ortsratsmitglieder gewählt.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberin-nen/Bewerber enthalten. Die Höchstzahl der auf ihm zu benennenden Bewerberin-nen/Bewerber für den Gemeinderat beträgt 35.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf
in der Ortschaft Südwinsen höchstens 14,
in den Ortschaften Meißendorf und Wolthausen/Stedden jeweils höchstens 12 und
in den Ortschaften Bannetze, Thören und Walle jeweils höchstens 10 Bewerberin-nen/Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten.
3. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:
Bei der Wahl zum Rat der Gemeinde Winsen (Aller) bildet die Gemeinde einen Wahlbe-reich. Bei der Wahl der Ortsräte gelten die jeweiligen Ortschaften Bannetze, Thören, Meißendorf, Südwinsen, Walle und Wolthausen/Stedden als ein Wahlbereich.
4. Unterschriften für Wahlvorschläge
Parteien und Wählergruppen haben zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewer-ber sowie ihre Reihenfolge unter Beachtung des § 24 Abs. 1 und 2 NKWG in geheimer Abstimmung aufgestellt worden sind. Hinsichtlich der weiteren Form und des Inhalts der Wahlvorschläge verweise ich auf § 21 NKWG und § 32 NKWO (Niedersächsische Kommunalwahlordnung).
Jeder Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl muss von mindestens 20 Wahlbe-rechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen (§ 21 Abs. 9 NKWG).
Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien und Wählergruppen:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
4. Freie Demokratische Partei (FDP)
5. Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
6. Christlich Demokratische Wählergruppe e.V. – Gemeinde Winsen (Aller)
(CDW e.V.)
7. Freie Wählergemeinschaft für Winsen (FWFW)
Wahlvorschläge für die Ortsratswahlen, die der Unterstützung der Wahlberechtigten bedürfen, müssen für die Ortschaft Südwinsen von mindestens 20 und für die übrigen Ortschaften von mindestens 10 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG neben den für die Gemeinde-ratswahl genannten außerdem die folgenden Parteien und Wählergruppen:
Ortschaft Bannetze:
GfB Gemeinsam für Bannetze
Ortschaft Meißendorf:
GfM Gemeinsam für Meißendorf
Ortschaft Südwinsen:
WGSW WählerGemeinschaft SüdWinsen
GfS Gemeinsam für Südwinsen
Ortschaft Thören:
Giesler Einzelwahlvorschlag Giesler
Ortschaft Walle:
GWW Gemeinsame Wählerliste Walle
Einzelwahlvorschlag Liewerenz
Ortschaft Wolthausen/Stedden:
WfS Wählergruppe Wir für Stedden
GfW/S Gemeinsam für Wolthausen/Stedden
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen.
Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Be-stätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei mir kostenfrei erhältlich.
5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen sollen nach dem amtlichen Muster eingereicht werden und müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.
Entsprechende Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten sie kostenfrei bei mir.
29308 Winsen (Aller), 04. März 2026
Gemeinde Winsen (Aller)
Der Gemeindewahlleiter
gez. Burghardi
