Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Südwinsen Nr. 14 „Solarpark am Ruthenbruch“ der Gemeinde Winsen (Aller) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (2) des Baugesetzbuches
Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Südwinsen Nr. 14 „Solarpark am Ruthenbruch“ der Gemeinde Winsen (Aller)
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (2) des Baugesetzbuches
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat am 17.03.2026 dem Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Südwinsen Nr. 14 „Solarpark am Ruthen-bruch“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. (2) BauGB veranlasst.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Südwinsen der Gemeinde Winsen (Aller). Es liegt allseits umgeben von Wald zwischen den Siedlungsbereichen der Kolonie Steinförde (Gemeinde Wietze, ca. 1,7 km westlich des Geltungsbereiches), der Ortschaft Südwinsen (Gemeinde Winsen, ca. 1,8 km nördlich des Geltungsbereiches) sowie Oldau und Ovelgönne (beide Gemeinde Hambühren, ca. 1,8 km nordöstlich und 2 km östlich des Geltungsbereiches). Südlich grenzt direkt an den Geltungsbereich das Gebiet der Gemein-de Hambühren an.
Die Lage und der Zuschnitt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 sind der folgenden Plan-übersicht zu entnehmen:
Die Firma ENERPARC AG plant, südlich der Ortschaft Südwinsen der Gemeinde Winsen (Aller) eine Freiflä-chen-Photovoltaikanlage zu errichten. Das Plangebiet ist derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Die Errich-tung der Anlage ist daher nicht möglich. Um das geplante Vorhaben umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgestellt werden
Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Südwinsen Nr. 14 wird für den Planbe-reich die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark am Ruthenbruch“ der Gemeinde Winsen (Aller) durchgeführt.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen) sind in der Zeit
vom 27.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Bauamt der Gemeinde Winsen (Aller), Am Amtshof 7, 29308 Winsen (Aller), während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05143 9888 - 95) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zei-ten eingesehen werden.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
• Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (Brandschutzkonzept, Einhaltung der Gewässer-schutzanforderungen bei Errichtung und Betrieb der Batteriespeicheranlagen, Schallgutachten)
• Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Darin enthalten sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
• Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen
• Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf Schutz-gebiete und die Schutzgüter Mensch (insbesondere in Hinblick auf Gesundheit/Schutzbedarf und Erholung), Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich Darstellung und Beurteilung von Bio-toptypen und Artenschutz, insbesondere in Bezug auf Brutvögel, Fledermäuse, Kriechtiere, Wirbel-lose), Berücksichtigung des Waldrechts, Fläche/Boden (einschließlich Funktionsverlust durch Ver-siegelung), Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen und Eingriffsbilanzierung
• Mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase des geplanten Vorha-bens
• Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen (einschließlich Kompensationsmaßnahmen)
• Prüfung von Planungsalternativen
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch
per E-Mail an: gemeindeplanung(at)winsen-aller.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezo-genen Bebauungsplan Südwinsen Nr. 14 „Solarpark am Ruthenbruch“ gem. § 4a (6) BauGB unberücksich-tigt bleiben sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Südwinsen Nr. 14 zu. Die Stellungnahmen wer-den anonymisiert veröffentlicht. In den Stellungnahmen werden Name und Anschrift vor Weitergabe un-kenntlich gemacht, soweit diese nicht zum Verständnis der Stellungnahme erforderlich sind.
Winsen (Aller), 18.03.2026
Gemeinde Winsen (Aller)
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann








