Aufstellung der. 5. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 9 „Wochenendhausgebiet Südohe“ (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
Die nachfolgende Bekanntmachung erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat am 23.06.2026 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 9 „Wochenendhausgebiet Südohe“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss in selbiger Sitzung dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 9 „Wochenendhausgebiet Südohe“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 9 „Wochenendhausgebiet Südohe“ wird gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Kernorts Winsen innerhalb einer Flussschleife der Aller. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung:
In diesem Planbereich soll die festgesetzte Flutmulde zukünftig als Sondergebiet für Wochenendhäuser ausgewiesen werden.
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 9 „Wochenendhausgebiet Südohe“ mit Begründung und Artenschutzbeitrag
vom 08.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026
hiermit auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) veröffentlicht.
Öffentliche Auslegung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben aufgeführten Planunterlagen im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachbereich II –Fachdienst II.2 Ortsentwicklung, 29308 Winsen (Aller), während der Sprechzeiten
Dienstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskünfte erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an gemeindeplanung@winsen-aller.de abgegeben werden.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 9 „Wochenendhausgebiet Südohe“ mit Begründung und Artenschutzbeitrag können von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge¬geben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Winsen (Aller), den 24.06.2026
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann

Entwurf - Begründung 1 MB
Artenschutzgutachten 804 KB

