55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark am Ruthenbruch“ der Gemeinde Winsen (Aller) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (2) des Baugesetzbuches
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat am 17.03.2026 dem Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark am Ruthenbruch" zuge-stimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. (2) BauGB veranlasst.
Der Änderungsbereich befindet sich in der Gemarkung Südwinsen der Gemeinde Winsen (Aller). Er liegt allseits umgeben von Wald zwischen den Siedlungsbereichen der Kolonie Steinförde (Gemeinde Wietze, ca. 1,7 km westlich des Geltungsbereiches), der Ortschaft Südwinsen (Gemeinde Winsen, ca. 1,8 km nörd-lich des Geltungsbereiches) sowie Oldau und Ovelgönne (beide Gemeinde Hambühren, ca. 1,8 km nordöst-lich und 2 km östlich des Geltungsbereiches). Südlich grenzt direkt an den Geltungsbereich das Gebiet der Gemeinde Hambühren an.
Die Lage und der Zuschnitt der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:
Die Firma ENNERPARC AG plant, südlich der Ortschaft Südwinsen der Gemeinde Winsen (Aller) eine Frei-flächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die Entwicklung soll auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche (Grünland) erfolgen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Die Entwicklung einer Photovoltaikanalage entspricht dieser Darstellung nicht. Die Flächen des Plangebietes sind dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung ist momentan nicht möglich. Um die Planung umsetzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Rah-men der 55. Änderung wird die Fläche in „sonstiges Sondergebiet - Solarpark“ und „private Grünfläche“ geändert.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen) sind in der Zeit
vom 27.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Winsen (Aller), Am Amtshof 5, 29308 Winsen (Aller), während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05143 9888 - 95) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
• Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (Brandschutzkonzept, Einhaltung der Gewässer-schutzanforderungen bei Errichtung und Betrieb der Batteriespeicheranlagen, Schallgutachten)
• Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Darin enthalten sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
• Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen
• Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf Schutz-gebiete und die Schutzgüter Mensch (insbesondere in Hinblick auf Gesundheit/Schutzbedarf und Erholung), Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich Darstellung und Beurteilung von Bio-toptypen und Artenschutz, insbesondere in Bezug auf Brutvögel, Fledermäuse, Kriechtiere, Wirbel-lose), Berücksichtigung des Waldrechts, Fläche/Boden (einschließlich Funktionsverlust durch Ver-siegelung), Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen und Eingriffsbilanzierung
• Mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase des geplanten Vorha-bens
• Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen (einschließlich Kompensationsmaßnahmen)
• Prüfung von Planungsalternativen
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch
per E-Mail an: gemeindeplanung(at)winsen-aller.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs-planes nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Verfahren der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht. In den Stellungnahmen werden Name und Anschrift vor Weitergabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zum Verständnis der Stellungnahme erforderlich sind.
Winsen (Aller), 18.03.2026
Gemeinde Winsen (Aller)
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann




