Zum Inhalte springen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Winsen (Aller)

Beschluss des Kriterienkatalogs zur Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB)

Kurzes Vorwort: Was ist der „Bauturbo“?
Der sogenannte Bauturbo ist eine vom Bund eingeführte befristete Sonderregelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Er erlaubt es den Gemeinden, bis zum 31.12.2030 unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den üblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts zuzulassen, ohne dass hierfür Bebauungspläne geändert oder neu aufgestellt werden müssen. Ziel ist es, schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, insbesondere im Innenbereich. Voraussetzung für jedes Vorhaben ist jedoch stets die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde.

Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 den Kriterienkatalog zur Anwendung des Bauturbos beschlossen. 

Wesentliche Inhalte des Beschlusses: 

Zielsetzung 

  • Schaffung von mehr Wohnraum (zusätzliche Wohneinheiten)
  • Förderung der Innenentwicklung
  • Beschleunigung von Bauvorhaben
  • Sicherung städtebaulicher und gestalterischer Standards 

Geltungsbereich 
Der Bauturbo kann angewendet werden: 

  • im Bereich von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB),
  • im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB),
  • im Außenbereich im räumlichen Zusammenhang mit dem Siedlungsbereich (§ 35 BauGB). 

Ausgeschlossen ist die Anwendung insbesondere in: 

  • Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wochenendhaus- und Mobilheimgebieten,
  • landschaftlich oder ökologisch sensiblen Bereichen. 

Zustimmungsverfahren 

  • Bauvorhaben nach dem Bauturbo sind nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig.
  • Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt drei Monate (Zustimmungsfiktion bei Fristablauf).
  • Zusätzlich bietet die Gemeinde eine freiwillige vorläufige Einschätzung vor Antragstellung an. 

Wesentliche inhaltliche Kriterien 

  • Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild
  • Gesicherte Erschließung
  • Anwendung des kommunalen Infrastrukturfolgekostenkonzeptes
  • Mindestens ein Stellplatz je Wohneinheit
  • Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren
  • Ab sechs Wohneinheiten im Gebäude: mindestens eine preisgedämpfte Wohnung (Mietwohnraumförderung)
  • Ab acht Wohneinheiten im Gebäude: mindestens 30 % preisgedämpfte Wohnungen (Mietwohnraumförderung)
  • Absicherung über einen städtebaulichen Vertrag 

Örtliche Bauvorschriften 

  • Gestaltungssatzungen und textliche Festsetzungen gelten weiterhin uneingeschränkt. 

Einsichtnahme 
Der vollständige Kriterienkatalog kann ab sofort im Rathaus der Gemeinde Winsen (Aller) während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie auf Seite Bauturbo eingesehen werden. 

Ansprechpartnerin 
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: 
Frau Iris Sauer 
Telefon: 05143 – 988848
 E-Mail: iris.sauer(at)winsen-aller.de  

Winsen (Aller), den 16.12.2025 
Gemeinde Winsen (Aller) 
Der Bürgermeister 
Dirk Oelmann