Der Wahlausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat in seiner Sitzung am 29.09.2026 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 27. September 2026 wie folgt festgestellt:
Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl (Stichwahl) am 27.09.2026
Wahlberechtigte insgesamt: 11.238
Wählerinnen und Wähler: 6.359
Wahlbeteiligung: 56,6 %
Ungültige Stimmzettel: 17
Gültige Stimmzettel/Stimmen: 6.342
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Wahlvorschläge:
| Lfd. Nr. | Partei/Wählergruppe/Einzelwahlvorschlag | Name | Stimmenzahl | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Sozialdemokratische Partei Deutschlands | Mangels, Olav | 2.301 | 36,28 % |
| 2 | Christlich Demokratische Union Deutschlands | Hoppenstedt, Burkhard | 4.041 | 63,72 % |
Burkhard Hoppenstedt hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist somit gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebiets, jede Partei, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, die Kreiswahlleitung, die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde sowie die Landeswahlleitung Einspruch erheben (Wahleinspruch). Das gleiche gilt für Bewerberinnen und Bewerber, die an der Direktwahl teilgenommen haben.
Der Wahleinspruch kann nur damit begründet werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Winsen (Aller), Am Amtshof 5, 29308 Winsen (Aller), mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Winsen (Aller), den 30.09.2026
gez. Burghardi
Gemeindewahlleiter
