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Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Bürgermeisterwahl in Winsen (Aller) am 13.09.2026

Der Wahlausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2026 wie folgt festgestellt:

Wahlberechtigte insgesamt: 11.251
Wählerinnen und Wähler: 7.841
Wahlbeteiligung: 69,7 %
Ungütige Stimmzettel: 129
Gültige Stimmzettel/Stimmen: 7.712

Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Wahlvorschläge:

Lfd. Nr.Partei/Wählergruppe/EinzelwahlvorschlagNameStimmenzahlAnteil
1 Sozialdemokratische Partei DeutschlandsMangels, Olav2.93838,10 %
2Christlich Demokratische Union DeutschlandsHoppenstedt, Burkhard3.58746,51 %
3EinzelbewerberHogreve, Bernd1.187  15,39 %

Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt, kommen folgende zwei Personen mit den meisten Stimmen in die Stichwahl am 27. September 2026:

  • Mangels, Olav 
  • Hoppenstedt, Burkhard

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebiets, jede Partei, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, die Kreiswahlleitung, die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde sowie die Landeswahlleitung Einspruch erheben (Wahleinspruch). Das gleiche gilt für Bewerber, die an der Direktwahl teilgenommen haben. 

Der Wahleinspruch kann nur damit begründet werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Winsen (Aller), Am Amtshof 5, 29308 Winsen (Aller), mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Winsen (Aller), den 15.09.2026
gez. Burghardi 
Gemeindewahlleiter