Öffentliche Auslegung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller) (Bereich „Winsener Kirchweg“) (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
Die nachfolgende Bekanntmachung erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat am 24.06.2025 die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller) beschlossen. In seiner Sitzung am 06.10.2026 hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand der Ortschaft Wolthausen der Gemeinde Winsen (Aller) und grenzt nördlich an den Winsener Kirchweg. Betroffen sind die Flurstücke 52/45, 52/46, 52/47, 52/48 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 75/10 der Flur 5 der Gemarkung Wolthausen.
Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der vorgesehene Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, die Erweiterung des vorhandenen Sportplatzes sowie die Ansiedlung eines im Ort bereits ansässigen Lohnunternehmens. Es soll die Voraussetzung geschaffen werden, eine derzeit weitestgehend landwirtschaftlich bzw. als Weidefläche genutzte Fläche für diese Entwicklungen nutzbar zu machen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, ein Artenschutzbeitrag sowie eine schalltechnische Untersuchung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 16.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026
auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) veröffentlicht und sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich.
Öffentliche Auslegung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben aufgeführten Planunterlagen im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachbereich II – Fachdienst II.2 Ortsentwicklung, 29308 Winsen (Aller), während der Sprechzeiten
Dienstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskünfte erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an gemeindeplanung(at)winsen-aller.de abgegeben werden.
Der Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller), die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, ein Artenschutzbeitrag sowie eine schalltechnische Untersuchung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht:
Grundsätzlich besteht für die Kommune die Verpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung der Umweltbelange im Bauleitplanverfahren. Nach den rechtlichen Vorgaben ist eine Umweltprüfung durchzuführen, deren Ergebnis in einem Umweltbericht darzulegen ist.
• Es liegen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch (Erholungsfunkion, Emmissionsbelastungen, Verkehr), Tiere und Pflanzen (Artenschutzrechtliche Aspekte, Biotope, Schutzgebiete), Boden und Fläche und Wasser (Versiegelungsgrad, Vorbelastungen, Geologischer Untergrund/Bodenaufbau), Klima und Luft (Lokalklima, Immissionsbelastungen), Landschaft (Vorbelastungen, Vielfalt, Natürlichkeit), Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Planungsalternativen vor.
• Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft
• Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Artenschutzbeitrag (Arbeitsgruppe Land & Wasser 2026):
Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die Ausführungen zeigen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG im vorliegenden Fall nicht einschlägig sind. Das setzt allerdings die Berücksichtigung der im Artenschutzbeitrag genannten Vorkehrungen S1 bis S5 und der beschriebenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme zugunsten der Feldlerche voraus.
Außerdem bedarf es eines Ausgleiches für den Verlust des nach § 24 NNatSchG gesetzlich geschützten mesophilen Grünlandes.
Schalltechnische Untersuchung (TÜV Nord 2025):
Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH wurde mit der Erstellung der schalltechnischen Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beauftragt, um die schalltechnischen Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu beurteilen. Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass die Immissionsrichtwerte sowohl für den Gewerbelärm als auch für den Sportlärm unterschritten werden.
Für die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt mit aus:
-Landkreis Celle: Regionalplanung, Naturschutz, Wasserwirtschaft/Regenwasser und Immissionsschutz
-Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: Hinweise zu Baugrundverhältnissen und Kompensationsmaßnahmen
-Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Kampfmittelbeseitigungsdienst: Luftbildauswertung zu möglichen Kampfmitteln
-Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Südostheide: Anregungen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
-Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Hinweise zu Emissionen
-Zweckverband Abfallwirtschaft Celle: allgemeine Hinweise zur Abfallvermeidung und -entsorgung
Winsen (Aller), den 07.10.2026
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann



Artenschutzbeitrag 2 MB
Baugrunduntersuchung 11 MB


