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Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“

Die nachfolgende Bekanntmachung erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat am 06.10.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ beschlossen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat ebenfalls am 06.10.2026 dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“ wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 2. Änderung befindet sich im Westen des Kernorts Winsen (Aller), östlich der Straße „Im Allertal“ und nördlich der Bannetzer Straße (Landesstraße 180). Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt. 

Ziel und Zweck der Planung
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Vereinheims im Plangebiet geschaffen.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt in Verbindung mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die das Verfahren betreffende Unterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“ sind in der Zeit vom

16.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026

auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Bauamt der Gemeinde Winsen (Aller), Am Amtshof 7, 29308 Winsen (Aller), während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag                8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag                             8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskunft erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, gerne auch per E-Mail an gemeindeplanung(at)winsen-aller.de abgegeben werden.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“ mit Begründung und Artenschutzgutachten kann von jedermann eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 51 „Schul- und Sportpark“ mit Begründung und Artenschutzgutachten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Winsen (Aller) abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Winsen (Aller), den 07.10.2026
Der Bürgermeister 

Dirk Oelmann