Gestaltungssatzung
Satzungen über die Baugestaltung innerhalb der Gemeinde Winsen (Aller) sollen die historische Gestaltung der dörflichen Struktur schützen und das Erscheinungsbild im Wandel von einer ehemals vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Siedlung zu einem vermehrt auch durch Wohnnutzung gekennzeichneten Dorf beibehalten werden.
Ziel der Satzungen ist es deshalb, bei Neu- und Umbauten die entscheidenden Merkmale der traditionellen Bebauung aufzugreifen und sinnvoll fortzuführen, um so gestalterischen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Gestaltungselemente vermieden werden, die zum Verlust der dörflichen Formensprache und damit zu gestalterischen Wertverlusten führen.
Die Rechtsgrundlage zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).