Zum Inhalte springen

Gestaltungssatzung

Satzungen über die Baugestaltung innerhalb der Gemeinde Winsen (Aller) sollen die historische Gestaltung der dörflichen Struktur schützen und das Erscheinungsbild im Wandel von einer ehemals vorwiegend  landwirtschaftlich  geprägten  Siedlung  zu  einem  vermehrt  auch  durch  Wohnnutzung gekennzeichneten Dorf beibehalten werden.

Ziel der Satzungen ist es deshalb, bei Neu- und Umbauten die entscheidenden Merkmale der traditionellen Bebauung aufzugreifen und sinnvoll fortzuführen, um so gestalterischen Fehlentwicklungen  entgegenzuwirken.  Insbesondere  sollen  Gestaltungselemente  vermieden  werden,  die zum Verlust der dörflichen Formensprache und damit zu gestalterischen Wertverlusten führen.

Die Rechtsgrundlage zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).