Der Sommer neigt sich dem Ende zu und überall hat sich die Natur ausgebreitet. Insbesondere sind vielerorts die Bäume, Sträucher und Hecken über die Zäune gewachsen. Auch die Gehwege und Gossen sind teilweise vom Gras sehr zugewuchert.
In der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Winsen (Aller) ist in § 3 folgendes dazu geregelt:
In Straßen und Anlagen hineinragende Zweige von Bäumen und Sträuchern sind über den Fahrbahnen, Seitenstreifen usw. bis zu einer Höhe von 4,50m und über den Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50m zu beseitigen. Trockene Äste und Zweige über dem Straßenraum sind unabhängig von der Höhe unverzüglich zu beseitigen.
Anpflanzungen müssen stets so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht die Sicht auf amtliche Verkehrszeichen und -einrichtungen, Hinweisschilder, Hausnummern, Straßennamensschilder und Hydranten verdecken. In diesem Zusammenhang ist auch die Straßenbeleuchtung entsprechend freizuschneiden.
Die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Winsen (Aller) besagt in § 2:
Die Straßenreinigungspflicht umfasst das Beseitigen von Schmutz, Laub und Schlamm und anderen Unrat, sowie das Entfernen sonstiger Fremdkörper, die den Verkehr behindern oder gefährden, und das Beseitigen von Gras und Wildkräutern (Unkraut) von befestigten Straßenkörpern, also Geh- und Radwegen und der Gosse.
Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück auf diese Vorgaben und schneiden sie den Bewuchs ggf. zurück und reinigen die Geh- und Radwege und die Gossen.