Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 54 „Lebensmitteleinzelhandel Poststraße“
Die nachfolgende Bekanntmachung erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat am 11.07.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 54 „Lebensmitteleinzelhandel Poststraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ beschlossen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) hat am 21.11.2024 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 54 „Lebensmitteleinzelhandel Poststraße“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 54 „Lebensmitteleinzelhandel Poststraße“ wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung befindet sich im zentral im Kernort Winsen (Aller), östlich der Landesstraße 298, Poststraße und südlich der Gemeindestraße „Alte Celler Heerstraße“. Der Änderungsbereich betrifft das alte Hauptschulgebäude (Haesler-Bau). Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 54 „Lebensmitteleinzelhandel Poststraße“ wurde im Jahr 2019 rechtswirksam und steuert die bauliche Entwicklung des ehemaligen Schulgeländes im Plangebiet. Während für den westlichen Teil des Plangebietes ein Sondergebiet festgesetzt wurde, um den Neubau eines Lebensmittelmarktes zu ermöglichen, wurde für das Bestandsgebäude im östlichen Teil des Plangebietes die Art der baulichen Nutzung in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Haus der Vereine“ geändert.
Die Art der baulichen Nutzung soll für diesen östlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 erneut im Zuge der vorliegenden 1. Änderung angepasst werden, da die bisherige Nutzung als „Haus der Vereine“ nicht mehr gegeben und auch mittel- bis langfristig nicht mehr zu erwarten ist. Stattdessen soll die Bauleitplanung die Umnutzung des Gebäudes in ein Wohn- und Bürogebäude in zentraler Lage von Winsen ermöglichen. Einer solchen neuen Nutzung steht die bisherige Festsetzung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf entgegen. Aus gemeindlicher Sicht ist die adäquate Nachnutzung von Bestandsgebäuden im Ortszentrum Winsen (Aller) von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt in Verbindung mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 54 „Lebensmitteleinzelhandel Poststraße“ mit Begründung liegen in der Zeit vom
29.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025
während der Öffnungszeiten der Verwaltung
Dienstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachbereich II, Fachdienst Gemeindeplanung u. Tiefbau, 29308 Winsen (Aller) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Sie können einen Termin zur Einsichtnahme mit Herrn Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95 vereinbaren.
Internetveröffentlichung:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden hiermit zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) veröffentlicht und sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, gerne auch per E-Mail an gemeindeplanung(at)winsen-aller.de abgegeben werden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 54 „Lebensmitteleinzelhandel Poststraße“ mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Winsen (Aller) Nr. 54 „Lebensmitteleinzelhandel Poststraße“ mit Begründung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Winsen (Aller) abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Winsen (Aller), den 22.11.2024
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann
- Begründung - Entwurf 2 MB