Im Zuge einer umfassenden Überprüfung der Verkehrssituation wird die Verkehrsregelung in der Schulstraße angepasst. Diese Maßnahme wurde erforderlich, insbesondere aufgrund des neuen Standorts der Postfiliale, und wurde durch den Verwaltungsausschuss am 10. Dezember 2024 beschlossen.
Änderungen im Überblick:
- Parken mit Parkscheibe: Der Parkstreifen in der Schulstraße darf künftig nur noch mit einer Parkscheibe für maximal eine Stunde genutzt werden. In der Poststraße bleibt die Parkregelung unverändert bei zwei Stunden mit Parkscheibe.
- Absolutes Halteverbot: Gegenüber dem Parkstreifen in der Schulstraße wird ein absolutes Halteverbotangeordnet. Aufgrund parkender Fahrzeuge war ein geregelter Verkehrsfluss nicht mehr möglich – insbesondere für größere Fahrzeuge wie LKWs. Auch die Feuerwehr und der Rettungsdienst meldeten, dass die Rettungswege zum benachbarten Altersheim beeinträchtigt waren.
- Beladezone für die Post: Die bereits bestehende Beladezone im Bereich der Immobilienfirma ist ausschließlich für die LKWs der Post vorgesehen. Diese Zone darf nicht zum kurzfristigen Halten von PKWs genutzt werden.
- Parken auf Gehwegen untersagt: Das Halten und Parken auf Gehwegen – auch einseitig – ist generell nicht erlaubt.
Zur Sicherstellung der neuen Regelungen werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Verstöße werden entsprechend geahndet.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und Beachtung der neuen Regelungen, um die Sicherheit und Erreichbarkeit der Schulstraße für alle zu gewährleisten.