Zum Inhalte springen

Nächster Steuerzahlungstermin: 15. Februar 2026

Am 15. Februar 2026 werden folgende Gemeindesteuern fällig: Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer. Bitte überweisen Sie Ihre Steuern rechtzeitig, um Mahngebühren und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Wer hilft bei Fragen?

  • Fragen zur Steuerfestsetzung?
    Wenden Sie sich gern an Frau Kuers, Telefon: 05143 / 98 88 62
  • Fragen zur Steuerzahlung?
    Hier hilft Ihnen Frau Lopez-Davidis weiter, Telefon: 05143 / 98 88 57

Gut zu wissen:
Nach § 9 in Verbindung mit § 10 des Grundsteuergesetzes gilt:
Steuerpflichtig ist immer die Person, die am 01. Januar eines Jahres Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks war.
Wird ein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, geht die Steuerpflicht erst zum 01. Januar des Folgejahres auf den neuen Eigentümer über – unabhängig von anderslautenden Regelungen im Kaufvertrag.

Unser Tipp: Einfach & pünktlich zahlen per Lastschrift
Sie möchten sich um Fristen keine Gedanken mehr machen?
Dann nutzen Sie gern die Möglichkeit eines SEPA-Lastschriftmandats. Wir buchen die fälligen Beträge automatisch zum jeweiligen Termin ab – zuverlässig und bequem.

Ihr Team vom Fachdienst Finanzen der Gemeinde Winsen (Aller)