Am 15.11.2024 sind wieder die Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer und Hundesteuer fällig. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, um eventuelle Mahnungen und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden.
- Sollten Sie Fragen zur Steuerfestsetzung haben, können Sie sich an Frau Kuers unter der Tel.: 05143 / 98 88 62 wenden.
- Bei Fragen bezüglich Steuerzahlungen hilft Ihnen Frau Lopez-Davidis unter der Tel.: 05143 / 98 88 57 weiter.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 9 i.V. m. § 10 des Grundsteuergesetzes derjenige steuerpflichtig ist, der am 01.01. des Kalenderjahres Eigentümer des Grundstückes war. Geht ein Grundstück im Laufe eines Jahres auf den Erwerber über, ist der neue Eigentümer erst ab 01.01. des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.
Um Ihnen und uns die Arbeit zu vereinfachen, haben Sie die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. So werden alle Zahlungen pünktlich zur Fälligkeit von uns eingezogen!
Fachdienst Finanzen