Die Gemeinde Winsen (Aller) hat sich auf den Weg gemacht, einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen, und zwar im sogenannten Konvoi, d. h. zusammen mit allen Kommunen im Landkreis Celle (ausgenommen die Stadt Celle) und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Celle.
Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Winsen
Die Wärmeplanung bietet der Gemeinde Winsen (Aller) die Möglichkeit, eine umfassende Strategie für die Umgestaltung der Wärmeversorgung zu entwickeln. Ziel ist es, eine treibhausgasneutrale und zukunftsfähige Wärmeversorgung zu schaffen und die Wärmewende aktiv zu gestalten. Durch die Erstellung eines Wärmeplans werden wichtige Informationen transparent und für alle zugänglich gemacht. Für die Erstellung des Wärmeplans wurden die target GmbH aus Hameln sowie die Celle Uelzen Netz GmbH beauftragt.
Der Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und ist nicht als verbindliche Vorgabe für einzelne Haushalte zu verstehen. Vielmehr bildet er die aktuelle und künftige Struktur der Wärmeversorgung ab. Der Wärmeplan bietet somit eine langfristige Orientierung und definiert konkrete Handlungsschritte hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Weiterführende Informationen zur interkommunalen Wärmeplanung im Landkreis Celle finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.waermeplan-lkcelle.de
Erste Phase – umfassende Datengrundlage schaffen
Die Erstellung des Wärmeplans befindet sich aktuell in der ersten Phase. In dieser ist es entscheidend, eine umfassende Datengrundlage zu schaffen, um den aktuellen Stand der Wärmeversorgung zu erfassen und Potenziale für eine treibhausgasneutrale Zukunft zu identifizieren. Dabei ist die Gemeinde Winsen (Aller) auf die Unterstützung aller Interessierten angewiesen. Über eine interaktive Ideenkarte können sie ihre Ideen zur Wärmeplanung einbringen: www.ideenkarte.de/landkreis-celle
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an einer Online-Umfrage teilzunehmen: https://survey.lamapoll.de/Kommunale-Waermeplanung-Landkreis-Celle
In dieser Umfrage können Sie freiwillig Angaben zu ihrer Immobile machen. Die Qualität des Wärmeplans hängt maßgeblich von Ihren Ideen und den zur Verfügung stehenden Daten ab.
Die für die Erstellung notwendigen Daten werden gemäß § 10 WPG und § 21 NKlimaG erhoben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datenschutzhinweisblatt nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei der Erhebung personenbezogenen Daten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (siehe Datenschutzhinweisblatt am Ende des Artikels).
Förderung
Die Gemeinde Winsen (Aller) erhält eine Zuwendung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative 90 % der Kosten deckt.
Titel:
KSI: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Winsen im Landkreis Celle
Förderkennzeichen:
67K28087
Bewilligungszeitraum:
01.05.2024 – 30.04.2025.
Gemeinde Winsen startet gemeinsam mit kreisangehörigen Kommunen die kommunale Wärmeplanung – erste Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Die Regen- und Hochwasserereignisse um den letzten Jahreswechsel haben sehr deutlich gemacht, dass der Klimawandel auch im Landkreis Celle angekommen ist und spürbar wird. Nicht ohne Grund gelten mittlerweile ehrgeizige Klimaschutzziele auf Bundes- und Landesebene.
Das aktuell auf Bundesebene diskutierte sogenannte Heizungsgesetz sowie die Verpflichtungen für Kommunen, sich mit der strategischen Wärmeplanung auseinandersetzen zu müssen, wirft Fragen zur zukünftigen Wärmeversorgung unserer Gebäude und bezahlbarer Energie auf.
Die Gemeinde Winsen möchte sich dieser Herausforderung gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen (ausgenommen Stadt Celle) stellen und entwickelt eine kommunale Wärmeplanung. Ziel ist eine langfristige kommunale Gesamtstrategie zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Die kommunale Wärmeplanung soll den Bürgerinnen und Bürgern Klarheit darüber geben, welche Option zur Wärmeversorgung sich zukünftig bieten. Aus diesem Grund ist es der Gemeinde Winsen ein wichtiges Anliegen, die Öffentlichkeit bei der Entwicklung der Wärmeplanung mitzunehmen.
Aktuell befindet sich die Wärmeplanung in der ersten Phase – in der Bestandsanalyse. In dieser Phase ist es entscheidend, eine umfassende Datengrundlage zu schaffen, um den aktuellen Stand der Wärmeversorgung zu erfassen und anschließend Potenziale für eine klimafreundliche Zukunft zu identifizieren. Dabei ist die Gemeinde Winsen auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die Qualität der Wärmeplanung hängt maßgeblich von den zur Verfügung stehen Daten ab.
Um eine fundierte Bestandsanalyse durchzuführen, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, insbesondere die Hausbesitzer, sich aktiv an einer online Umfrage zu beteiligen: https://survey.lamapoll.de/Kommunale-Waermeplanung-Landkreis-Celle.
In dieser Umfrage können Sie freiwillig Angaben zu Ihrer Immobilie machen. Je mehr Daten erfasst werden, desto präziser und zielgerichteter kann die Wärmeplanung gestaltet werden. Alle Daten werden bei einer späteren öffentlichen Darstellung so verschnitten, dass keine isolierten persönlichen Informationen zu erkennen sind.
Darüber hinaus wurde eine online Ideenkarte erstellt, in der Vorschläge und Anregungen zur Wärmeplanung eingebracht werden können. Diese Ideen und Anregungen sind wichtig, da sie dazu beitragen, eine nachhaltige und auf die Bedürfnisse der Gemeinschaft zugeschnittene Wärmeversorgung zu entwickeln. Die Ideenkarte finden Sie hier: https://www.ideenkarte.de/landkreis-celle/.
Diese und weitere Informationen zur interkommunalen Wärmeplanung im Landkreis Celle finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.waermeplan-lkcelle.de
Datenschutzhinweisblatt
Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung
1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:
Gemeinde Winsen, Am Amtshof 5, 29308 Winsen (Aller), Telefon: +49 514398880,
E-Mail: info(at)winsen-aller.de , vertreten durch den Bürgermeister.
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Scheja & Partners GmbH & Co. KG, Adenauerallee 136, 53113 Bonn, Telefon: 0228/2272260,
Kontakt: https://www.scheja-partner.de/kontakt/kontakt.html.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten werden für die Erstellung des Wärmeplans im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 2 und 3 DS-GVO, § 3 NDSG i.V.m. §§ 10 ff WPG und §§ 20, 21 NKlimaG erhoben und verarbeitet.
Eine Verarbeitung der Daten zu anderen als den hier genannten Zwecken erfolgt nicht.
4. Kategorien personenbezogener Daten:
Es werden nur solche Daten verarbeitet, die abschließend in § 21 NKlimaG und in Anlage 1 zu § 15 des WPG genannt sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Informationen zu
- Gebäuden (Adresse, Nutzung, Wohnfläche oder Bruttogeschossfläche, Geschosszahl, Energieträger zur Wärmeerzeugung, Gebäudealter).
Außerdem werden zähler- oder gebäudescharfe Angaben zu
- Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden oder Gebäudegruppen sowie
- Stromverbrauch zu Heizzwecken, insbesondere für Wärmepumpen und Direktheizungen erhoben und verarbeitet.
Die gesamte Anlage 1 zu § 15 WPG finden Sie im Internet z.B. unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/anlage_1.html
5. Erhebung von Daten
Die Bereitstellung von Daten erfolgt innerhalb der Gemeinde Winsen durch interne Stellen. Die Gebäudedaten wurden vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachen erhoben. Die Verbrauchsdaten sowie Daten zu Gas- und Wärmenetzen werden von der Celle-Uelzen-Netz GmbH, von der SVO Vertrieb GmbH sowie von den zuständigen Schornsteinfegern erhoben. Zusätzlich werden die Daten der Niedersächsischen Wärmebedarfskarte verarbeitet.
6. Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich geregelt, insbesondere in § 21 Abs. 2 und 3 NKlimaG.
7. Empfänger oder Kategorie von Empfängern personenbezogener Daten
Die erhobenen Daten werden an die target GmbH, HefeHof 8, 31785 Hameln, übermittelt, welche den kommunalen Wärmeplan erstellt. Hierzu wurde eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO abgeschlossen.
8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
9. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Die personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der anschließenden Umsetzungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sobald die Daten zu diesem Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.
10. Betroffenenrechte:
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DS-GVO insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Gemeinde Winsen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
- Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens und auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO erfolgte. In diesem Fall kann eine betroffene Person von der verantwortlichen Stelle die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen (Art. 20 DS-GVO).
- Recht auf Widerruf, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO erfolgte. In diesem Fall hat eine betroffene Person gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO das Recht, ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
- Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).
- Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: +49 511 120 4500, E-Mail: poststelle(at)lfd.niedersachsen.de, wenn die Person der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77 DS-GVO).
Bis auf den letzten Punkt können betroffene Personen ihre o.g. Rechte gegenüber der Verantwortlichen oder direkt gegenüber der verantwortlichen Stelle wie unter 1. aufgeführt geltend machen.
10. Einschränkung der Rechte:
Die Rechte für betroffene Personen können gemäß Artikel 23 DS-GVO beschränkt werden und Bundes- und Landesgesetzgeber haben diese Möglichkeit zumindest teilweise auch genutzt. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Gemeinde Winsen daher, ob die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Stand: Oktober 2024