Bebauungsplan Meißendorf Nr. 9 „Ostenholzer Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift (Beteiligung der Öffentlichkeit)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) am 15.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meißendorf Nr. 9 „Ostenholzer Straße“ beschlossen. In seiner Sitzung am 21.11.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplanentwurf Meißendorf Nr. 9 „Ostenholzer Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift gem. § 3 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteiles Meißendorf, direkt östlich der Kreisstraße K 63 (Ostenholzer Straße).
Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung:
Der im südlichen Plangebiet und südlich angrenzend bereits ansässige Gewerbebetrieb plant seinen Betrieb räumlich zu erweitern. Derzeit hat der Betrieb ein Zelt im südlichen Plangebiet aufgestellt, das als Lager dient. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes und der Ausweisung von Gewerbegebieten sollen die Erweiterung des Betriebes planungsrechtlich abgesichert werden.
Neben der Weiterentwicklung des gewerblichen Ansatzes sind weitere Nutzungen im nördlichen Plangebiet beabsichtigt, die als Sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Nahversorgungszentrum, Tankstelle, Hotel, Tages- und Verhinderungspflege und serviced apartments festgesetzt werden. Im Nahversorgungszentrum ist ein kleiner Einzelhandelsmarkt mit Café und Backshop geplant. Diese Nutzungen sollen in erster Linie den im Plangebiet selber und nachgeordnet den in der Ortslage Meißendorf vorhandenen Bedarf decken.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Meißendorf Nr. 9 „Ostenholzer Straße“, die dazugehörige Begründung sowie der Umweltbericht
vom 29.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025
im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachbereich II – Team Gemeindeplanung- und entwicklung, 29308 Winsen (Aller), während der Sprechzeiten
Dienstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstags 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskünfte erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an gemeindeplanung(at)winsen-aller.de abgegeben werden.
Internetveröffentlichung
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden hiermit ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) veröffentlicht und sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung sowie der Umweltbericht können von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Aüßerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge¬geben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan Nr. 09 „Ostenholzer Straße“ der Gemeinde Winsen (Aller) für die Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Folgende Gutachten, allgemein verfügbare umweltbezogene Informationen sowie Stellungnahmen mit zum Teil umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Gutachten und Untersuchungen
• TÜV Nord: Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Ostenholzer Straße in Meißendorf, Hannover 09.11.2023
• FIDES Immissionsschutz & Umweltgutachter: Geruchstechnischer Bericht Nr. G 22227.1/02 über die Durchführung einer geruchstechnischen Untersuchung für die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich der Ostenholzer Straße in 29308 Winsen (Aller), Lingen, 26.06.2024
• Prof. Dr. Thomas Kaiser/ Arbeitsgruppe Land & Wasser (2024): Artenschutzrechtlicher Beitrag zum geplanten Gewerbegebiet am Nordrand von Meißendorf (Gemeinde Winsen, Landkreis Celle), August 2024
• Büro für Baugrund und Gründung: Bautechnisches Bodengutachten für das Baugebiet „Ostenholzer Straße“ in Meißendorf, Winsen/ Aller Obernholz 15.12.2023
• Planungsbüro Nieschulz GmbH (2024): Oberflächenentwässerungskonzept Baugebiet „Ostenholzer Straße“ in der Gemeinde Winsen (Aller), OT Meißendorf, Bebauungsplan Nr. 11 „Am Steinwehr“, Landkreis Celle, 23.09.2024
• Ergänzende Biotoptypenkarte mit den bilanzierten Biotoptypen
• Stellungnahme zum Bebauungsplan Meißendorf Nr. 09 „Ostenholzer Straße“ des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 27.07.2021
Allgemein verfügbare umweltbezogene Informationen
• Drachenfels, O. v. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand März 2021
• Landkreis Celle (1991/2020): Landschaftsrahmenplan
• Landkreis Celle (2005): Regionales Raumordnungsprogramm
• Landkreis Celle (2016): Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (Entwurf 22.02.2017)
Prüfung der Umweltbelange in der Begründung, Teil II Umweltbericht zum BP 09
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der Bauleitplanung auf Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholungswert, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt finden sich u. a. in Kap. 2.1.1 und 2.2.1 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen zu der Inanspruchnahme von Biotoptypen, zu vorkommenden Vogel- und Fledermausarten getroffen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden, Wasser, Klima und Luft finden sich u. a. in Kap. 2.1.2 bis 2.1.4 und 2.2.2 bis 2.2.4 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen zu den anstehenden Bodentypen, Altlasten, Grund- und Oberflächengewässern, Neuversiegelungen, zur Oberflächenentwässerung und zum Klimaschutz gemacht.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich u. a. in Kap. 2.1.5 und 2.2.5 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zur Prägung und Wertigkeit des Landschaftsbildes sowie der Auswirkung der Planung auf das Landschaftsbild.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich u. a. in Kap. 2.1.6 und 2.2.6 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen zu Freizeit- und Erholungsnutzungen, Vorbelastungen und zu erwartenden Auswirkungen durch Lärmemissionen getroffen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter finden sich u. a. in Kap. 2.1.7 und 2.2.7 des Umweltberichtes. Bau- und Bodendenkmale liegen nicht vor; es erfolgt eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wechselwirkungen finden sich u. a. in Kap. 2.1.8 und 2.2.8 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zu den all-gemeinen Wechselwirkungen, welche im Rahmen der voran beschriebenen Schutzgüter bereits Berücksichtigung finden. Besondere Wechselwirkungen wurden nicht erkannt.
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB
• Naturschutz und Landschaftspflege: Hinweise zum Biotopbestand, Hinweise zum Artenschutz (Landkreis Celle, Schreiben vom 12.02.2024), Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen, Hinweise zu Pflanzungen (NABU, Schreiben vom 05.02.2024)
• Boden: Hinweise zu Kampfmitteln (LGLN Kampfmittelräumdienst, Schreiben vom 19.01.2024)
• Landschaftsbild: Hinweise zur Landschaftsbildbewertung (Landkreis Celle, Schreiben vom 12.02.2024)
• Mensch: Hinweise zu Emissionskontingenten, Hinweise zu Geruchs- und Lärmimmissionen (Landkreis Celle, Schreiben vom 12.02.2024), Hinweise zu Lärmemissionen durch den NATO Truppenübungsplatz Bergen Hohne (Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide, Schreiben vom 02.02.2024)
• Sachgüter: Hinweise zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutzfläche (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Schreiben vom 25.01.2024)
• Raumordnung: Hinweise zur Raumordnung (Landkreis Celle, Schreiben vom 12.02.2024)
Es sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.
Winsen (Aller), den 22.11.2024
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann
- Artenschutzbeitrag 963 KB
- Biotoptypenkarte 2 MB
- Baugrundgutachten 4 MB
- Geruchsgutachten 5 MB