53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller) (Bereich Freiflächenphotovoltaik in Ortsteil Wolthausen) (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) am 23.04.2024 die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller) beschlossen. Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2024 der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf der 53. Flächennutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Der Änderungsbereich der 53. Flächennutzungsplanänderung umfasst 4 Teilplanungsbereiche. Der Planbereich 1 liegt in der Gemarkung Wolthausen, Flur 6, und umfasst das Flurstücke 135/64 teilweise mit einem Planbereich von rd. 8,6 ha. Der Planbereich 2 liegt in der Gemarkung Wolthausen, Flur 5 und umfasst das Flurstück 27/2 mit einem Planbereich von rd. 7,76 ha. Der Planbereich 3 liegt in der Gemarkung Wolthausen, Flur 4 und umfasst die Flurstücke 89/4 und 99/1 mit einem Planbereich von rd. 19,8 ha. Der Planbereich 4 liegt in der Gemarkung Stedden, Flur 1 und umfasst das Flurstück 30/1 teilweise mit einem Planbereich von rd. 7,13 ha. Insgesamt umfasst die FNP-Änderung eine Fläche von rd. 43,29 ha. Der räumliche Geltungsbereich der vier Flächennutzungsplanänderungsbereiche ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf insgesamt 4 Teilflächen geschaffen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 53. Flächennutzungsplanänderung und die dazugehörige Begründung
vom 29.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025
im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachdienst II.2 Gemeindeplanung und Tiefbau, 29308 Winsen (Aller), während der Sprechzeiten
Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskunft erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an gemeindeplanung(at)winsen-aller.de abgegeben werden.
Internetveröffentlichung
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) veröffentlicht und sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich.
Der Vorentwurf der 53. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge¬geben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Winsen (Aller), den 22.11.2024
Der Bürgermeister
Dirk Oelmann