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43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller) (Beteiligung der Öffentlichkeit)

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Winsen (Aller) am 15.09.2020 die Aufstellung 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller) beschlossen. In seiner Sitzung am 21.11.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteiles Meißendorf, östlich der Kreisstraße K 63 („Ostenholzer Straße“). Die Kreisstraße bildet die westliche Grenze des Änderungsbereiches. Im Norden und im Osten angrenzend an den Änderungsbereich liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Südlich grenzt das Grundstück an einer Reithalle an. Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt unmaßstäblich dargestellt. 

Ziel und Zweck der Planung:
Anlass für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zum einen die beabsichtigte Erweiterung eines im südlichen Änderungsbereich ansässigen Gewerbebetriebes. Für diese Erweiterung und weitere Gewerbeansiedlungen sollen im südwestlichen Änderungsbereich gewerbliche Bauflächen dargestellt werden. Mit der gewerblichen Erweiterung und Gewerbeneuansiedlungen geht eine Nachfrage nach Wohnbauland einher, die sich zu der vorhandenen konstant hohen Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde Winsen (Aller) addiert. Auf diese Nachfrage soll mit der Darstellung von Wohnbauflächen im südöstlichen Änderungsbereich reagiert werden. Drittens soll die Errichtung eines kleinen Nahversorgungszentrums, eines Hotels, einer Tages- und Verhinderungspflege und serviced apartements durch die Darstellung von Sonstigen Sondergebieten mit entsprechend unterschiedlichen Zweckbestimmungen planungsrechtlich vorbereitet werden. Damit soll Meißendorf gestärkt und zusätzliche Verkehre vermeiden werden. Viertens sollen Flächen für Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung gestellt werden und damit ein relevanter kommunaler Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energien erbracht werden. Insgesamt kann mit den Darstellungen der 43. Änderung der Siedlungsrand arrondiert und eine Lücke im städtebaulichen Kontext geschlossen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Vorentwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung sowie der Umweltbericht

vom 29.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025                  

im Flur des Niefindthauses, Am Amtshof 7, Fachbereich II – Team Gemeindeplanung- und entwicklung, 29308 Winsen (Aller), während der Sprechzeiten

Dienstags                                     8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstags                                  8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Auskünfte erteilt Herr Lohmann, Am Amtshof 7, Zimmer 0.02, Tel.: 05143/9888-95.

Während der Veröffentlichungssfrist können Stellungnahmen auch gerne per E-Mail an gemeindeplanung(at)winsen-aller.de abgegeben werden.

Internetveröffentlichung
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden hiermit ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Winsen (Aller) veröffentlicht und sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich. 

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung, die Begründung sowie der  Vorentwurf des Umweltberichts können von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Aüßerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge¬geben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Umweltbezogene Informationen zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winsen (Aller) „Ostenholzer Straße“ für die Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Folgende Gutachten, allgemein verfügbare umweltbezogene Informationen sowie Stellungnahmen mit zum Teil umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Gutachten und Untersuchungen

• TÜV Nord: Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Ostenholzer Straße in Meißendorf, Hannover 09.11.2023
• FIDES Immissionsschutz & Umweltgutachter: Geruchstechnischer Bericht Nr. G 22227.1/02 über die Durchführung einer geruchstechnischen Untersuchung für die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich der Ostenholzer Straße in 29308 Winsen (Aller), Lingen, 26.06.2024
• Prof. Dr. Thomas Kaiser/ Arbeitsgruppe Land & Wasser (2024): Artenschutzrechtlicher Beitrag zum geplanten Gewerbegebiet am Nordrand von Meißendorf (Gemeinde Winsen, Landkreis Celle), August 2024
• Büro für Baugrund und Gründung: Bautechnisches Bodengutachten für das Baugebiet „Ostenholzer Straße“ in Meißendorf, Winsen/ Aller Obernholz 15.12.2023
• Planungsbüro Nieschulz GmbH (2024): Oberflächenentwässerungskonzept Baugebiet „Ostenholzer Straße“ in der Gemeinde Winsen (Aller), OT Meißendorf, Bebauungsplan Nr. 11 „Am Steinwehr“, Landkreis Celle, 23.09.2024
• Biotoptypenplan
• Stellungnahme zum Bebauungsplan Meißendorf Nr. 09 „Ostenholzer Straße“ des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 27.07.2021

Allgemein verfügbare umweltbezogene Informationen
• Drachenfels, O. v. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand März 2021
• Landkreis Celle (1991/2020): Landschaftsrahmenplan
• Landkreis Celle (2005): Regionales Raumordnungsprogramm
• Landkreis Celle (2016): Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (Entwurf 22.02.2017)

Prüfung der Umweltbelange in der Begründung, Teil II Umweltbericht zur 43. FNP-Änderung
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der Bauleitplanung auf Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholungswert, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt finden sich u. a. in Kap. 2.1.1 und 2.2.1 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen zu der Inanspruchnahme von Biotoptypen, zu vorkommenden Vogel- und Fledermausarten getroffen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden, Wasser, Klima und Luft finden sich u. a. in Kap. 2.1.2 bis 2.1.4 und 2.2.2 bis 2.2.4 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen zu den anstehenden Bodentypen, Altlasten, Grund- und Oberflächengewässern, Neuversiegelungen, zur Oberflächenentwässerung und zum Klimaschutz gemacht.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich u. a. in Kap. 2.1.5 und 2.2.5 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zur Prägung und Wertigkeit des Landschaftsbildes sowie der Auswirkung der Planung auf das Landschaftsbild. 
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich u. a. in Kap. 2.1.6 und 2.2.6 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen zu Freizeit- und Erholungsnutzungen, Vorbelastungen und zu erwartenden Auswirkungen durch Lärmemissionen getroffen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter finden sich u. a. in Kap. 2.1.7 und 2.2.7 des Umweltberichtes. Bau- und Bodendenkmale liegen nicht vor; es erfolgt eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen. 
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wechselwirkungen finden sich u. a. in Kap. 2.1.8 und 2.2.8 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zu den all-gemeinen Wechselwirkungen, welche im Rahmen der voran beschriebenen Schutzgüter bereits Berücksichtigung finden. Besondere Wechselwirkungen wurden nicht erkannt.

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB 
• Naturschutz und Landschaftspflege: Hinweise zum Biotopbestand, Hinweise zum Artenschutz, Hinweise zu klimatischen Auswirkungen (Landkreis Celle, Schreiben vom 12.02.2024)
• Boden: Hinweise zu Kampfmitteln (LGLN Kampfmittelräumdienst, Schreiben vom 19.01.2024)
• Mensch: Hinweise zu Geruchs- und Lärmimmissionen (Landkreis Celle, Schreiben vom 12.02.2024), Hinweise zu Lärmemissionen durch den NATO Truppenübungsplatz Bergen Hohne (Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide, Schreiben vom 02.02.2024)
• Sachgüter: Hinweise zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutzfläche (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Schreiben vom 25.01.2024)
• Raumordnung: Hinweise zur Raumordnung (Landkreis Celle, Schreiben vom 12.02.2024)
Private Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB 
Kritik an Einstufung der im Plangebiet gelegenen Flächen, Hinweise zum Abstand zu Wohnbebauungen, Hinweise zu Blendwirkungen, Hinweise zur Bilanzierung, Hinweise zum sparsamen Umgang mit Boden (Bürger 1, Schreiben vom 02.02.2024)

Winsen (Aller), den 22.11.2024
Der Bürgermeister

Dirk Oelmann