Erste Satzung zur Änderung der
Satzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Winsen (Aller)
Präambel
Auf Grund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Absatz 1 - Mitglieder des Seniorenbeirates – erhält folgende Fassung:
Für den Ortsteil Winsen (Aller) werden durch den Rat bis zu drei Mitglieder und für die übrigen Ortsteile werden durch die jeweiligen Ortsräte jeweils bis zu zwei Mitglieder pro Ortsteil für den Seniorenbeirat benannt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese…
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